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1. FC Köln: Anthony Modeste klagt gegen Energydrink-Firma


FC-Star las den Vertrag nie
Anthony Modeste verklagt Energydrink-Firma auf 350.000 Euro

Von dpa, mec

Aktualisiert am 13.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess in Bonn: FC-Star Anthony Modeste im Gerichtssaal.Vergrößern des Bildes
Prozess in Bonn: FC-Star Anthony Modeste im Gerichtssaal. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa)

Ungewöhnlicher Prozess: FC-Star Anthony Modeste klagt gegen eine Energydrink-Firma, weil er sich betrogen fühlt. Die Firma beteuert, genau nach Vertrag gehandelt zu haben – den Modeste nie gelesen hat, wie er zugab.

Fußballprofi Anthony Modeste, Torjäger beim 1. FC Köln, ist am Freitag wegen eines Streits mit einer Firma für Energydrinks vor dem Bonner Landgericht erschienen. Der Hintergrund des etwas überraschenden Auftritts: Der französische Stürmer klagt gegen das Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Rückzahlung von 350.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die 1. Zivilkammer hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Laut Klage hatte der 34 Jahre alte Kicker mit dem Getränke-Hersteller Ende 2017 einen Vertriebsvertrag geschlossen, nach dem der Fußballstar Getränkedosen exklusiv in Frankreich vertreiben sollte. Für die Lizenz soll Modeste 250.000 Euro sowie 100.000 Euro für die erste Ware gezahlt haben.

Aber, so der klagende Fußballer: Die Firma habe die Getränke nie geliefert. Der Drink-Vertreiber habe seine Prominenz für PR-Zwecke nutzen wollen und sei ausschließlich an seinem Geld interessiert gewesen. Er spricht von Betrug.

Prozess in Bonn: Modeste hat Vertrag nie gelesen

Die Firma jedoch bestreitet den Vorwurf laut Klageentgegnung: Das Unternehmen habe durchaus die Ware bereitgestellt, aber der Franzose habe sie nie abgeholt. Da es sich um Lebensmittel handele, habe man die Charge nach Ende der Ablaufzeit entsorgt.

Modeste räumte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag ein, dass er den Vertrag nie gelesen habe. Er habe geglaubt, dass er für den Vertrieb der Energydrinks nichts tun müsse, so wie man es ihm zugesichert habe.

Die beklagte Firma hingegen beruft sich im Prozess auf den Wortlaut des Vertrages, in dem detailliert aufgeführt sei, was der Fußballer in der Funktion als Vertriebsbeauftragter hätte tun müssen.

Ein Einigung wurde nicht erzielt. Anfang Juni will die Kammer entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Fall durch Befragungen von Zeugen weiter aufgeklärt werden soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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