Regel seit Dezember Karneval in Köln: Maskenpflicht auf belebten Straßen fällt
Die Maskenpflicht in der Kölner Innenstadt fällt. Die bislang geltende Regel, insbesondere in den belebten Einkaufsstraßen, fällt zum 23. Februar weg – einen Tag vor Weiberfastnacht.
Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals fällt die Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen und auf weiteren belebten Plätzen und Straßen. Das verkündete die Stadt Köln in einer Mitteilung. Zwischen 10 und 22 Uhr muss derzeit unter anderem auf der Hohe Straße, der Schildergasse und der Breiten Straße noch Maske getragen werden.
Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung gilt seit dem 10. Dezember, seit dem 24. Dezember zusätzlich auch auf Wochenmärkten. In der Allgemeinverfügung aus dem Januar zu dem Thema war die Regel, Maske zu tragen, zunächst bis zum 2. März, also Aschermittwoch, festgesetzt worden.
Köln: An Karnevalstagen gilt 2G plus
Die neue Verfügung ersetzt die alte jedoch. Die Maskenpflicht sei damit jedoch nicht endgültig aufgehoben, betont eine Sprecherin der Stadt. Wie es nach Karneval aussieht, müsse dann erneut entschieden werden.
Während des Karnevals wurde die Stadt Köln als Brauchtumszone definiert – das heißt, es gilt 2G plus. Alle Feiernden unter freiem Himmel müssen demnach dreifach geimpft oder zweifach immunisiert und tagesaktuell getestet sein.
- Telefonat mit dem Presseamt der Stadt
- Bekanntmachung der Stadt Köln