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Köln: Einstweilige Verfügung gegen RheinEnergie abgewiesen


Wucherpreise für Neukunden
Einstweilige Verfügung gegen RheinEnergie abgewiesen

Von t-online, cco

10.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Schild neben einem Schlot des Heizkraftwerks der Rhein Energie AG (Symbolbild): Die Preise für Neukunden sind zum Jahreswechsel um das Dreifache gestiegen.Vergrößern des Bildes
Schild neben einem Schlot des Heizkraftwerks der Rhein Energie AG (Symbolbild): Die Preise für Neukunden sind zum Jahreswechsel um das Dreifache gestiegen. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

Aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage zum Jahreswechsel erhöhte die RheinEnergie ihre Preise für Neukunden stark. Eine Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale dagegen wurde nun abgelehnt.

Weil viele Kunden zum Jahreswechsel in die Grundversorgung rutschten, erhöhte der Energieversorger RheinEnergie die Preise für Neukunden. Die Verbraucherzentrale NRW reagierte mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung am Kölner Landgericht. Dieser wurde nun jedoch abgelehnt, wie RheinEnergie und Verbraucherzentrale am heutigen Donnerstagnachmittag mitteilten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

"Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten", heißt es in der Mitteilung der RheinEnergie.

Köln: Energiepreise für Neukunden fast dreimal so hoch

"Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der RheinEnergie kamen, musste diese zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen." Mehrkosten seien an die Kunden weitergegeben worden.

Zeitweise zahlten die fast dreimal so viel pro Kilowattstunde Strom wie Bestandskunden. Der Auslöser für das massenhafte Abrutschen in die Grundversorgung lag bei Energiediscountern, die aufgrund steigender Strom- und Gaspreise die Versorgung bei ihren Kunden eingestellt hatten.

Verwendete Quellen
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