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Köln: Prozessbeginn – Mutter soll Säugling tot vor Babyklappe gelegt haben


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Prozessbeginn in Köln
Toter Säugling vor Babyklappe – Kind in Schrank versteckt


Aktualisiert am 02.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte wartet mit ihrer Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann (l), dass der Prozess beginnt: Die Angeklagte soll ihren Säugling vor eine Babyklappe gelegt haben.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte wartet mit ihrer Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann (l), dass der Prozess beginnt: Die Angeklagte soll ihren Säugling vor eine Babyklappe gelegt haben. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)

In Köln steht seit Mittwoch eine 36-Jährige vor Gericht. Die Frau soll ihr Baby nach der Geburt nicht versorgt und somit getötet haben. Gefunden worden war der tote Säugling vor einer Babyklappe.

Die zierliche Frau versteckte sich bis zur letzten Sekunde hinter ihrer Anwältin. Erst, als schon die Richter an ihren Plätzen standen, huschte sie auf die Anklagebank. Die Kapuze hatte sie fest über den Kopf gezogen, dazu hielt sie sich zwei Papierstapel vor das Gesicht, um jeglichen Blick abzuwehren.

Sobald sie saß, streifte sie den Parka von ihrem weiß-schwarz-gemusterten Pullover, nahm sie eine gerade, selbstbewusste Haltung ein und blickte mit hochgerecktem Kinn zu den Richtern. "Genau!", sagte sie mit lässig-lauter Stimme, als Richter Achim Hengstenberg ihre Personalien verlas und fragte, ob diese korrekt seien.

Das Verbrechen, welches die Staatsanwaltschaft der Mutter von vier Kindern vorwirft, ist bedrückend: Sie soll ihr fünftes Kind nach einer heimlichen Geburt nicht versorgt haben. Das Neugeborene, das der Anklage zufolge mit 3.600 Gramm und einer Größe von 50 Zentimetern lebensfähig gewesen wäre, verstarb. Die Anklage geht daher von Totschlag durch Unterlassung aus.

Köln: Baby im Kinderzimmerschrank versteckt

Die 36-jährige verheiratete Frau habe die Tat geplant, so die Staatsanwaltschaft: Sie habe ihre Schwangerschaft verleugnet und von einer Scheinschwangerschaft gesprochen. Am 11. Juli 2021 soll sie den kleinen Jungen vormittags im Badezimmer ihrer Wohnung im Stadtteil Bilderstöckchen entbunden und mit einer Nagelschere die Nabelschnur durchtrennt haben.

Laut Anklage versteckte sie ihn dann ausgerechnet im Zimmer seiner Brüder in einem Schrank. Einen Tag später soll sie morgens gegen 8.30 Uhr mit dem Fahrrad den kurzen Weg von ihrer Wohnung bis nach Nippes zurückgelegt haben. Dort bietet das "Haus Adelheid" eine Anlaufstelle für Schwangere in Problemlagen. Auch eine Babyklappe gehört dazu.

Statt den Alarmknopf an der Klappe auszulösen, soll sie ihren Sohn aber nur auf der Fensterbank abgelegt haben, so die Staatsanwaltschaft. Etwa 24 Stunden nach dem mutmaßlichen Geburtszeitpunkt wurde der kleine Junge aufgefunden – unterkühlt und bereits verstorben.

Aufgabe der Kammer sei nun, die Motivation der mutmaßlichen Tat zu klären, so Gerichtssprecher Jan F. Orth. Die Angeklagte werde psychiatrisch untersucht, um zu Erkenntnissen über ihre seelische Verfassung zum Tatzeitpunkt zu gelangen. "Grundsätzlich kommt für Totschlag durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren in Betracht", so der Sprecher.

Gerichtsverhandlung überwiegend nicht öffentlich

Nach der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin für weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen. Der Richter begründete dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten.

Die Frau habe angekündigt, sich vor Gericht zur Person und den Vorwürfen äußern zu wollen. Da es dabei um persönliche Lebensumstände gehe, solle dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen. Auch bei den Sachverständigen-Gutachten und den Plädoyers würden Zuschauer nicht zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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