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Köln: 22-Jährige nach Kindstötung zu Haftstrafe verurteilt


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Aus Angst vor dem Vater
22-Jährige erdrosselte Neugeborenes – Haftstrafe


Aktualisiert am 27.10.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Angeklagte im Gerichtssaal: Vor der Urteilsverkündung verbarg sie sich hinter einem Aktenordner.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte im Gerichtssaal: Vor der Urteilsverkündung verbarg sie sich hinter einem Aktenordner. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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In Köln ist eine junge Frau verurteilt worden, die ihr Baby getötet hatte. Eine Mörderin sei die 22-Jährige jedoch nicht, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

In Köln ist eine 22-Jährige zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie kurz nach der Geburt ihr neugeborenes Baby erdrosselt hatte. Dafür verurteilte 5. Große Strafkammer des Landgerichts Köln zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die junge Frau hatte die Tat zuvor eingeräumt, ihre Schwangerschaft hatte sie gegenüber ihren Bekannten zuvor noch verheimlicht. Sie hatte im April 2021 in ihrem Elternhaus in Kerpen ihr Neugeborenes getötet.

Die Vorsitzende Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch klar: "Ich möchte herausheben, dass es sich um eine Spontantat handelte." Doch die 22-Jährige sei keine Mörderin, so die Richterin. Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft, dass die junge Mutter aus Selbstsucht gehandelt habe und um Partys feiern zu können, seien "Vermutungen ins Blaue hinein". Die Angeklagte habe während ihrer Schwangerschaft nach Standorten von Babyklappen und dem Weg dorthin gegoogelt.

Urteil in Köln: Angeklagte hatte noch nach Babyklappen gegoogelt

Dass es trotzdem zu dem tragischen Verbrechen kam, hatte viel mit dem Vater der Angeklagten zu tun, so die Richterin: "Die Angeklagte hatte Angst vor ihrem Vater." Dieser habe nach einer gescheiterten Beziehung, die sie als Jugendliche zu einem türkischen Mitschüler hatte, gesagt: "Komm mir nicht wieder mit einem Türken an."

Besagte Jugendliebe sei 2017 damit zu Ende gegangen, dass die damals 19-Jährige von ihrem damaligen Freund schwanger geworden war. Ihr Vater, der den Freund ablehnte, habe damals sehr für eine Abtreibung argumentiert und zu seiner Tochter gesagt, dass sie anderenfalls mit dem Kind allein sei und keine Hilfe von ihren Eltern erwarten könne.

Psychische Beschwerden nach früherer Abtreibung

Die Angeklagte habe diesen Abbruch in psychologischer Hinsicht nicht gut verkraftet, so die Richterin. Als es drei Jahre später erneut zu einer Schwangerschaft kam, habe sich die Heranwachsende nicht getraut, sich den Eltern zu offenbaren. Der Kindsvater, auch ein ehemaliger Mitschüler, war wiederum Türke. "Sie googelte 'Babybauch erster Monat', später 'Babybauch fünfter Monat', verdrängte aber ihre Schwangerschaft", führte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung aus.

In der Nacht vom 18. auf den 19. April 2021 kam das Kind schließlich zur Welt. "Es war ein sich über mehrere Stunden hinziehender Geburtsverlauf im Bett des Kinderzimmers", so die Richterin. Nachdem ihre Tochter geboren war, soll die junge Frau das Kind zunächst geküsst haben. Als das Neugeborene jedoch Laute von sich gegeben habe, habe die Angeklagte es zum Verstummen bringen wollen. Das Elternschlafzimmer sei gleich nebenan, das Einfamilienhaus hellhörig gewesen.

Geständnis noch vor Auffinden der Leiche

Zunächst habe die junge Mutter versucht, das Neugeborene mit Schlägen ruhig zu stellen. Als das nichts half, habe sie spontan ein USB-Kabel gegriffen, das neben ihrem Bett lag, und das Kind damit erdrosselt.

Für die Richterin steht fest: Am nächsten Morgen soll die Verurteilte das Baby dann in einen Pullover gewickelt und unter ihrem Bett versteckt haben. Als sie später im Bad kollabierte, rief ihr Vater den Notarzt, der die junge Frau ins Krankenhaus brachte. Dort gestand die junge Frau ihre Tat. Später legte sie auch vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab.

Der Urteilsverkündung wohnte die Angeklagte mit den Händen im Schoß bei, den Kopf in der Kapuze nach unten geneigt, das Gesicht weitgehend hinter ihrem Mundschutz verborgen. Als die Richterin verlas, dass nach Einschätzung der Rechtsmedizin das Kind lebend und lebensfähig gewesen wäre, sackt sie noch ein bisschen weiter in sich zusammen. Neben der mehrjährigen Haftstrafe muss sie nun außerdem die Verfahrenskosten tragen.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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