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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kurioser Prozess Zu schnell als Rechtsanwalt ausgegeben? 54-Jähriger freigesprochen
In Köln stand ein ehemaliger Rechtsanwalt vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Anwaltstitel zu nutzen, obwohl er vor Jahren seine Zulassung zurückgegeben hatte.
Vor dem Kölner Amtsgericht endete das Verfahren gegen einen früheren Rechtsanwalt mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine einstige Berufsbezeichnung unrechtmäßig weitergeführt zu haben, obwohl der Jurist seine Zulassung 2007 abgegeben hatte. Der 54-Jährige hatte den Titel zwar wieder beantragt, jedoch die Zulassung noch nicht wiedererlangt.
In der Anklage hieß es, er habe ein Schreiben an die Kölner Polizei signiert mit dem Hinweis "Rechtsanwalt von 2000 bis 2007 und demnächst wieder, wegen immer neuer Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln aber leider noch nicht vereidigt, daher weiterhin im Zulassungs-Verfahren, also i.Z.V."
Angeklagter liefert spitzfindige Argumente
Der 54-jährige Angeklagte erschien gut vorbereitet zu seiner Gerichtsverhandlung, verteilte zu Beginn einige Kopien zu seiner Akte und einen Auszug aus dem Strafgesetzbuch an die Presse vor Ort. Dass er nach weniger als einer Stunde den Saal als freigesprochener Mann verließ, überraschte ihn am Ende selbst. "Ich war auf eine Konfliktverteidigung vorbereitet", so der 54-Jährige.
Im Vorfeld hatte die Richterin dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld vorgeschlagen – ohne dass dadurch Kosten auf ihn zugekommen wären. "Bei einem Unschuldigen gibt es keine geringe Schuld", erklärte der Angeklagte und wies den Vorschlag ab.
"Wie kann ich mit der Aussage, dass ich Rechtsanwalt war und es demnächst wieder bin, den Eindruck erwecken, es gegenwärtig zu sein?", wandte er sich an die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Diese räumte ein: "Ich gebe Ihnen Recht, da klären Sie es auf."
In zwei weiteren Fällen hatte der Angeklagte sich "Rechtsanwalt i.Z.V." genannt. Auch dafür hatte er vor Gericht eine Erklärung. Zunächst sei an einer Stelle nach dem "ausgeübten Beruf" gefragt worden. Das Wort "ausgeübt" beziehe sich als Partizip Perfekt Passiv notwendigerweise auf die Vergangenheit und in der Vergangenheit habe er den Beruf ja ausgeübt. Zudem gelte der Vorwurf, jemand "führe einen Titel" nur dann, wenn Interessen der Allgemeinheit berührt würden. Hier ginge es aber um einen justizinternen Kontext.
"Ein Witz ist keine Täuschung"
Die Abkürzung sei zudem seine ironische Form, das Behördendeutsch zu veräppeln. Ein Witz sei aber etwas anderes als eine Täuschung. In einem Schreiben vom Mai 2021, welches sich auf den Vorwurf des Titelmissbrauches bezog, sei er vom Gericht selbst als "Rechtsanwalt" adressiert worden.
Schließlich machte die Richterin eine Ansage: "Ich wäre geneigt, Sie freizusprechen. Das ist nichts, was den Justizapparat die nächsten Jahre über beschäftigen muss." Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah es ähnlich. Sie beantragte einen Freispruch, der von der Richterin schließlich beschlossen wurde.
- Besuch der Hauptverhandlung
- Interview im Anschluss an das Verfahren