Missbrauch im Erzbistum Köln Kritik an Woelki-Gutachten: "Eher eine Verteidigungsrede"
Das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch ist da – und belastet besonders den verstorbenen Kardinal Meisner. Zwei Würdenträger entband Erzbischof Woelki von ihren Ämtern.
Der von Kardinal Rainer Maria Woelki beauftragte Strafrechtler Björn Gercke hat sein Gutachten zum Aufarbeitungsprozess vorgestellt. Neben dem verstorbenen Kardinal Meisner wird auch der Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, belastet. Kardinal Woelki selbst konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Er entband jedoch Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Günter Assenmacher wegen genannter Pflichtverletzungen von ihren Ämtern. Die Ereignisse von und nach der Pressekonferenz zum Nachlesen:
17:27 Uhr: Erzbischof Heße bietet Papst Amtsverzicht an
Hamburgs Erzbischof Stefan Heße hat dem Papst wegen Pflichtverletzungen bei der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen seinen Amtsverzicht angeboten. "Um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden, biete ich Papst Franziskus meinen Amtsverzicht an und bitte ihn um die sofortige Entbindung von meinen Aufgaben", sagte Heße am Donnerstag in einer persönlichen Erklärung. Der Strafrechtler Björn Gercke hatte dem früheren Personalchef im Erzbistum Köln elf Pflichtverletzungen vorgeworfen.
15.23 Uhr: Gutachter entlasten Woelki – und beschuldigen einen anderen
Die Ergebnisse des Gutachtens belasten den Hamburger Erzbischof Stefan Heße: Er ist der elffachen Pflichtverletzung beschuldigt worden. Dabei handele es sich unter anderem um Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wurde hingegen von den Gutachtern entlastet. Lesen Sie hier, wie die Gutachter zu dem Schluss kamen.
13.31 Uhr: Weihbischof Schwaderlapp bietet dem Papst Rücktritt an
Als Konsequenz zu den Vorwürfen hat Weihbischof Dominikus Schwaderlapp dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten. Das teilte der Geistliche am Donnerstag in einer Stellungnahme in Köln mit, kurz nach der Vorstellung des Gutachtens. "Ich bitte Papst Franziskus um sein Urteil", schrieb er darin. "Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein."
Bereits zuvor habe er seinen Vorgesetzten, den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, über diesen Schritt informiert und ihn gebeten, ihn bis zu einer Entscheidung aus Rom von seinen bischöflichen Aufgaben freizustellen. Eben das hatte Woelki unmittelbar nach der Präsentation des Gutachtens getan.
12:52 Uhr: Kirchenrechtler Schüller kritisiert Kölner Gutachten
Es sei zwar gut, dass einige Verantwortliche, die Pflichtverletzungen begangen hätten, in der Untersuchung identifiziert würden, sagte Kirchenrechtler Thomas Schüller. Doch gleichzeitig gelte: "In weiten Teilen wirken die Ausführungen eher wie eine Verteidigungsrede, weil mit nicht überzeugender Rechtsunkenntnis operiert wird und somit Vertuscher exkulpiert werden", sagte Schüller der Deutschen Presse-Agentur.
Die Unübersichtlichkeit der kirchlichen Strukturen sei keine Entschuldigung für Fehlverhalten, so Schüller. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße und der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp müssten jetzt "zwingend ihren Rücktritt dem Papst anbieten". Das gleiche gelte für den Kölner Offizial Günter Assenmacher, dem Rechtsbeugung nachgewiesen worden sei.
11.53 Uhr: Gutachten ab 13 Uhr online einsehbar
Die Pressekonferenz ist nun beendet. Um 13 Uhr wird das Gutachten der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Erzbistums als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Mehr dazu lesen Sie hier.
11.44 Uhr: Woelki entbindet zwei Kölner Würdenträger von ihren Aufgaben
Kardinal Rainer Maria Woelki verkündet, dass er Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Günter Assenmacher mit vorläufiger Wirkung von ihren Aufgaben entbindet.
11.42 Uhr: Woelki: "Diesen Tag gefürchtet wie nichts anderes"
Jetzt spricht Woelki. Er beginnt mit einem Wort: "Danke." Er habe auf diesen Tag lange hingelebt und ihn "gefürchtet wie nichts anderes".
"Wir wissen seit Jahren, dass sich Geistliche in vielen Fällen schuldig gemacht haben, ohne dafür bestraft zu werden." Die Opfer seien oft nicht ernst genommen worden. Höchste Verantwortungsträger hätten Missbrauchsfälle vertuscht. "Sie haben nicht sanktioniert und den Schutz der Betroffenen nicht wahrgenommen. Auch meine Vorgänger haben sich schuldig gemacht." Schwere Pflichtverletzungen habe es nur in Fällen gegeben, in denen Priester beteiligt gewesen seien. "Handeln muss auch für Kleriker Konsequenzen haben."
11.38 Uhr: Gercke bestätigt Woelkis Darstellung im Fall O.
Vier Personen, denen Pflichtverletzungen vorgeworfen wurden, hätten die Vorwürfe entkräften können, sagt Gercke. Im Fall des Pfarrers O. habe man bei Erzbischof Woelki keine Pflichtverletzungen festgestellt, da O. zum in Rede stehenden Zeitpunkt juristisch "nicht verhandlungsfähig" gewesen sei, erklärt Dr. Stirner. Die Aktenlage habe es nicht hergegeben, "Kardinal Woelki zum Schafott zu führen", ergänzt Gercke.
11.33 Uhr: Heße konnte einige Pflichtverletzungen ausräumen – aber nicht alle
Dr. Stirner erklärt, dass in einem Fall im Zusammenhang mit dem Hamburger Bischof Dr. Stefan Heße ein Protokoll bewusst nicht angefertigt worden sei. Heße, so Gercke, habe einige Pflichtverletzungen ausräumen können, in elf Fällen aber nicht.
Im vergangenen Jahr hatte Heße verlauten lassen, dass er für sich ausschließe, einem Vorgehen zugestimmt zu haben, "bei dem in Fällen sexuellen Missbrauchs von Gesprächsinhalten keine Protokolle angelegt oder gar Protokolle, Akten oder Gesprächsnotizen im Zweifel vernichtet werden sollen".
11.30 Uhr: Besonders deutliche Kritik an der Aktenführung
"Das Gutachten ist äußerungsrechtlich intensiv geprüft worden", erklärt Gercke. Er erinnert an die 75 eindeutig nachweisbaren Pflichtverletzungen. Mehr habe man nicht finden können. Der Strafrechtler übt weiter Kritik an der Aktenführung. Viele Pflichtverletzungen habe man nicht einer bestimmten Person zuordnen können. Deshalb müsse man die Strukturen ändern, um Verfehlungen Einzelner klar benennen zu können.
11.21 Uhr: Arbeit der Gutachter nur auf Aktengrundlage
Der Gutachter betont nochmals, dass er einzig und allein auf Aktengrundlage begutachtet habe. Eine Liste mit Namen aller Priester und Laien, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde und wird, lag den Gutachtern nicht vor.
11.19 Uhr: Meisner soll schon vor 2010 von Missbrauchsfällen gewusst haben
"Fünf Monate intensive Arbeit liegen hinter uns", erklärt Gercke und bedankt sich bei den Mitarbeitern des Erzbistums. Die Fragerunde beginnt. Viele Personen habe man nicht sprechen können, weil das einer Ermittlung gleichgekommen wäre, die die Kanzlei nicht habe leisten können, erklärt Dr. Stirner. Kardinal Meisner seien Fälle von Missbrauch schon vor 2010 bekannt gewesen, fährt Stirner fort. Fälle von Strafvereitelung habe man nicht feststellen können, ergänzt Gercke.
11.11 Uhr: Gercke gibt Handlungsempfehlungen
"Es gab und gibt Personen, die vertuscht haben", sagt Gercke. Dinge seien bewusst "nicht an die große Glocke gehängt worden". Beschuldigte habe man im System Kirche lassen wollen. Das Handeln sei oft planlos gewesen. Strukturen hätten Geheimhaltung begünstigt. Die Vertuschung sei systemimmanent gewesen, nicht systematisch.
Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht hatte Gercke zusammengefasst: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten angepasst werden. Kirchliches Recht müsse verändert werden. Die Interventionsstelle müsse deutlich gestärkt werden. Auch die Aktenführung müsse verbessert werden. Die Interventionsstelle müsse vom Offizialat strikt getrennt sein. Dem Zustand der Überforderung müsse durch Fortbildungen Abhilfe geschaffen werden. Sanktionierung von Fehlverhalten sei endlich umzusetzen.
11.01 Uhr: Welle der Meldung überforderte die Verantwortlichen
Akteninhalte, so Stirner, legten nahe, dass den Verantwortungsträgern nicht klar war, dass vorgegebene Verfahrenswege einzuhalten waren. Sie hätten lieber pastorale Wege beschritten. Es habe eine große Rechtsunkenntnis bei den Verantwortlichen gegeben. Wenn Vorschriften geheim seien, sei Rechtsunkenntnis die logische Folge.
Erst mit Erlass von Leitlinien Anfang der 2000er-Jahre habe sich die Lage verbessert. Die Welle der Meldungen 2010 habe die Verantwortlichen jedoch überfordert. Sie seien niemals auf den Umgang mit sexuellem Missbrauch vorbereitet worden, Schulungen habe es nicht gegeben. Externe Kontrollen und der Austausch mit Experten hätten gefehlt.
10.55 Uhr: Hamburger Erzbischof Heße schwer beschuldigt
13 Pflichtverletzungen seien bei dem ehemaligen Generalvikar Norbert Feldhoff festgestellt worden, 8 bei Weihbischof Dominik Schwaderlapp und 2 bei Offizial Günter Assenmacher. Schwer beschuldigt wurde auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße: Er habe 11 Pflichtverletzungen begangen.
10.53 Uhr: "Keine Pflichtverletzung von Kardinal Woelki"
Gercke hat 75 Pflichtverletzungen von acht lebenden und verstorbenen Verantwortlichen von 1975 bis 2018 ausgemacht. Er weist wieder darauf hin, dass es nur um die Aktengrundlage gehe. Und die Akten seien eben nicht immer seriös geführt worden. Man habe strenge Maßstäbe angelegt, weil man dazu beitragen wolle, die Strukturen zu verbessern. 8 Pflichtverletzungen von Erzbischof Joseph Höffner habe es gegeben, 23 von Erzbischof Meisner – ein Drittel aller Pflichtverletzungen.
Erzbischof Rainer Maria Woelki konnten keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. "Da liegen wir auf Linie mit dem Heiligen Stuhl und der Münchener Kanzlei", so Gercke.
10.46 Uhr: Umgang mit Laien anders als mit Klerikern
Keiner der Aktenvorgänge, die Laien betrafen, wies ein Fehlverhalten auf, so Stirner. Es habe rasche Kündigungen gegeben. Der Umgang mit Laien sei anders als mit Klerikern. Vorsatz sei schwierig nachzuweisen bei Fehlverhalten von Verantwortlichen. Homosexualität oder Verstöße gegen das Zölibatsgebot unter kirchenrechtlichen Aspekten habe man nicht untersucht. Weihbischöfe werden in dem Gutachten nicht genannt. In Personalangelegenheiten hätten sie nur beratend, aber nicht verantwortlich gehandelt.
10.41 Uhr: Eindeutige Pflichtverletzungen in 24 Fällen
Es könne sich, so Gercke, in dem Gutachten nur um eine Bewertung der aktenkundigen Fälle handeln. Dr. Kerstin Stirner erklärt, dass im Erzbistum viele Jahre lang Chaos geherrscht habe. Erst mit Einrichtung der Interventionsstelle beim Erzbistum habe sich die Situation verbessert.
Fünf wesentliche Pflichtenkreise im Umgang mit sexuellem Missbrauch habe man identifiziert: Die Aufklärungspflicht, die Anzeige- und Informationspflichten, etwa durch Weitergabe der Meldungen an Rom, die Pflicht zur Sanktionierung, die Verhinderungspflichten sowie die Pflicht zur Opferfürsorge.
Diese fünf Pflichtenkreise wurden zur Bewertung herangezogen. In 24 Aktenvorgängen lagen laut den Gutachtern eindeutige Pflichtverletzungen vor. Diese seien von acht lebenden und verstorbenen Personen begangen worden.
10.34 Uhr: Mehr als die Hälfte der Opfer laut Gutachten unter 14 Jahren alt
Ausgesondert wurden Fälle, in denen weder Jugendliche noch Schutzbefohlene betroffen waren. Danach ergaben sich 202 Beschuldigte und 314 Betroffene. Zwei Drittel der Beschuldigten waren Kleriker. Mehr als die Hälfte der Missbrauchten waren Kinder unter 14 Jahren. Die Hälfte der Fälle waren sexueller oder schwerer sexueller Missbrauch, außerdem seien ebenfalls die Hälfte der Fälle bei privaten Treffen geschehen.
Über die Hälfte der untersuchten Fälle geschah vor 1975. Sie hätten sich auch in den 1950er-Jahren ereignen können. Entscheidend sei der spätere Umgang der Verantwortlichen nach Kenntnisnahme. Ende der 70er-Jahre habe es jahrelang keine Meldungen von Missbrauch an das Erzbistum gegeben. Die Hälfte der Beschuldigten und der Opfer sei angehört worden. Die anderen Fälle seien nicht dokumentiert. Viele Betroffene und Beschuldigte seien mittlerweile verstorben.
10.27 Uhr: Insgesamt 243 Beschuldigte im Gutachten
Gercke lobt die Mitarbeiter des Erzbistums, die ihn unterstützt hätten. Etliche handschriftliche Akten seien zunächst unleserlich gewesen. Man habe sie transkribiert. "Wir stießen auf zahlreiche Listen mit Namen von Priestern im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch." Unklar blieb, ob für alle eine "Giftakte" angelegt wurde. Die Aktenführung war lange Zeit lückenhaft. Nicht dokumentierte Vorgänge bewertet Gercke als nicht geschehen. 236 Aktenvorgänge wurden Gercke übergeben. Es ergaben sich Hinweise auf 243 Beschuldigte und 386 Opfer. Mehr als die Hälfte der Opfer sei unter 14 Jahre alt.
10.25 Uhr: Aus den Personalakten wurden "Giftakten" ausgelagert
Zu den Akten gebe es einiges zu bemerken, erklärt Gercke. In allen Akten wurde der sexuelle Missbrauch behandelt. Sie trugen allerdings unterschiedliche Namen. Teilweise wurden "Giftakten" geführt, die aus den Personalakten ausgelagert wurden. Die Verantwortung für die Giftakten führte der Generalvikar. Der verstorbene Erzbischof Meisner habe eine Akte geführt mit dem Titel "Brüder im Nebel".
10.19 Uhr: Akten laut Erzbistum vollständig übergeben
Eine der wichtigsten Fragen: Lag der Verfehlung sichtbar die Absicht zugrunde, sexuellen Missbrauch zu vertuschen? Vom Erzbistum sei kein interdiszipläneres Gutachten beauftragt worden. Bewertungen von Strafrechtlern könnten nur juristisch geschehen. Das Erzbistum habe eine Erklärung abgegeben, dass die Akten vollständig übergeben worden seien. Eine Unsicherheit bleibe bei den Gutachtern, da nicht alle Akten nach den Regeln der Kunst geführt worden seien. Es habe Aktenvernichtungen gegeben, die allerdings kanonischem Recht entsprochen hätten. Untersucht wurden die Ebenen Erzbischof, Generalvikar, Offiziar, die Hauptabteilung Seelsorge und Justiziar.
10.15 Uhr: Ein Verantwortungsträger lehnte eine Stellungnahme ab
"Die zu befragenden Personen wurden vorab kontaktiert. Sie hätten das Gespräch ablehnen können", sagt Gercke. Nur ein Verantwortungsträger habe eine Stellungnahme abgelehnt. Sie hätten die Unterlagen vorab einsehen können. Die Befragungen wurden häufig per Videokonferenz durchgeführt. Bisher habe sich in Deutschland noch keine einheitliche Methodik bei den Untersuchungen etabliert. Gutachten seien teils öffentlich wie zuletzt in Aachen. "Wir haben uns für eine Kombination aus empirischer und Einzelfalluntersuchung entschieden." Jeder Fall weise Besonderheiten auf. Alle Fälle würden im Gutachten anonymisiert in Kurzform dargestellt.
10.10 Uhr: Gercke: Gutachten nur Teil der Aufarbeitung
Gercke beginnt mit seinen Ausführungen. Der Auftrag sei wortgleich mit dem der vorher beauftragten Münchener Kanzlei. Geprüft werden sollte nicht, so Gercke, wer welche Straftaten begangen haben könnte. "Wir sind Juristen, keine Soziologen oder Theologen." Das Gutachten sei nur ein Teil der Aufarbeitung. Es habe 800 Seiten. Gercke wird Namen nennen. Grundlage des Gutachten seien schriftliche Unterlagen: Personalakten, Sitzungsunterlagen, Schriftsätze und Gutachten von Rechtsanwälten von Betroffenen. Diese wurden auch befragt.
10.08 Uhr: Keine Interviews mit Woelki im Anschluss
Nur sechs Pressevertreter, die ausgelost wurden, sind vor Ort im Maternushaus. Dr. Oliver Schillings begrüßt die Anwesenden und alle vor den Bildschirmen. 120 Journalisten sind digital zugeschaltet. Insbesondere begrüßt er die Strafrechtler Dr. Kerstin Stirner und Professor Dr. Björn Gercke, die im Anschluss das Gutachten vorstellen werden. Schillings erklärt, dass Kardinal Woelki vorab keine Kenntnis von dem Gutachten gehabt habe. Er werde daher auch im Anschluss für keine Interviews zur Verfügung stehen.
10 Uhr: Pressekonferenz des Erzbistums startet
Jetzt beginnt die mit Spannung erwartete Pressekonferenz im Kölner Maternushaus. Der Kölner Strafrechtler Professor Dr. Björn Gercke wird das sogenannte Missbrauchsgutachten vorstellen. Auf 800 Seiten sind die Ergebnisse seiner Untersuchungen zum Umgang von Verantwortlichen mit Missbrauch im Erzbistum Köln festgehalten. Zuvor hatte er angekündigt, Namen von Verantwortlichen zu nennen und Empfehlungen für Reformen auszusprechen.
Donnerstag, 18. März: Woelki laut Sprecher von Betroffenenverein als Akteur im Aufarbeitungsprozess "unmöglich"
Die katholische Kirche habe sich kein Schulterklopfen verdient, da sie es nach zehn Jahren endlich geschafft habe, Schritte in die richtige Richtung zu machen. Das sagte Matthias Katsch, Sprecher des Vereins "Eckiger Tisch", der sich für die Interessen Betroffener sexueller Gewalt in der katholischen Kirche einsetzt, dem "Deutschlandfunk". Betroffene vertrauten der jetzigen Bistumsleitung nicht mehr. Kardinal Woelki habe massiv auf traumatisierte Menschen eingewirkt. "Das ist unverzeihlich und macht ihn als Akteur in dem Aufarbeitungsprozess eigentlich unmöglich."
Was über den Ablauf bekannt ist
Zunächst soll Gercke ab 10 Uhr sein Gutachten vorstellen. In den folgenden Tagen will Woelki die Ergebnisse dann zusammen mit Gercke in den Kölner Gremien diskutieren. Am 23. März, also fünf Tage nach der Vorstellung des Gutachtens, will der Kardinal etwaige Konsequenzen benennen.
Welche Missbrauchsfälle bekannt sind
200 Beschuldigte sollen in dem Gutachten genannt werden. Bereits vor Veröffentlichung sind einige Fälle bekannt geworden. Eine Übersicht über die Fälle finden Sie hier:
Gutachten liegt bei Staatsanwaltschaft
Das neue Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch liegt nach Angaben des beauftragten Strafrechtlers Gercke bei der Staatsanwaltschaft. "Die Staatsanwaltschaft hat das Gutachten bereits vor einigen Tagen von uns bekommen, damit sie auch Zeit hat, sich in Ruhe darauf vorzubereiten – vor der Öffentlichkeit", sagte Gercke am Mittwoch in der "WDR Lokalzeit". Ihm selbst sei das ein Anliegen gewesen. Die Staatsanwaltschaft sei die zuständige Behörde für die Verfolgung von Straftaten.
Mittwoch, 17. März: Protestaktionen vor dem Dom
Verschiedene Initiativen, die sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester in der katholischen Kirche befassen, haben sich einen Tag vor der Veröffentlichung des neuen Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln zu einer Protestveranstaltung vor dem Dom zusammengefunden.
Vom Künstler Jacques Tilly stammt die Plastik mit dem Slogan "11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle!".
- Beobachtungen und Berichte vor Ort
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP