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Prozess in Köln: Sechseinhalb Jahre Haft für Kinderschänder


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Prozess in Köln
Sechseinhalb Jahre Haft für Kinderschänder


Aktualisiert am 17.03.2021Lesedauer: 4 Min.
Die Mappe konnte kaum groß genug sein: Nicht den kleinsten Teil seines Gesichtes wollte der Angeklagte erkennen lassen, während er auf die Urteilsverkündung wartete.Vergrößern des Bildes
Die Mappe konnte kaum groß genug sein: Nicht den kleinsten Teil seines Gesichtes wollte der Angeklagte erkennen lassen, während er auf die Urteilsverkündung wartete. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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Das Landgericht Köln schickt einen pädophilen Sexualverbrecher aus Bergisch Gladbach in die Psychiatrie. "Unbehandelt sind Sie eine Gefahr für die Allgemeinheit", stellt der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung klar.

Wie sein Vater war er bei der Freiwilligen Feuerwehr. Er mochte Modellbau und Lego-Technik. Nach einem schwierigen Start ins Berufsleben hatte er 2017 endlich eine Festanstellung gefunden: So schien es im Leben des 41-Jährigen, der mit seinen Eltern in einer 3-Zimmer-Wohnung in Bergisch Gladbach lebte, endlich mehr Stabilität zu geben. Doch hinter der äußeren Fassade spitzte sich ein perverses Drama immer weiter zu, bis der Mann schließlich sein früheres Kinderzimmer gegen eine Zelle tauschen musste.

Seit Mai 2020 sitzt er in Untersuchungshaft, nun wurde er vor dem Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, die er in einer psychiatrischen Klinik verbringen soll. Er hat sich, wie er selbst gestand, des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht. Außerdem war er jahrelang maßgeblich an einer Plattform zum Austausch von Kinderpornographie beteiligt.

"Ich meine es nicht ironisch: Das ist noch eine moderat milde Gesamtfreiheitsstrafe", ordnete Christoph Kaufmann ein, der Vorsitzende der zweiten Großen Strafkammer. Erst zum Ende seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung machte der Richter, für dessen Vorträge eine unaufgeregte, eloquente Präzision typisch ist, vereinzelt kurze Sprechpausen und holte hörbar Luft, als ob er nach Worten suche: "Dieses Geschehen, das wir ganz fürchterlich finden, war nur eine Station auf dem Leidensweg des Opfers, bei dem man wirklich von einem Martyrium sprechen kann", so Kaufmann mit Bezug auf einen Jungen, der gerade einmal neun Jahre alt war, als sich der Angeklagte im Mai 2019 gemeinsam mit einem anderen Mann zwei Stunden lang an ihm verging.

Der Angeklagte, eine unscheinbare Person mit schütterem Haar und schlanker Statur, versteckte sich beim Betreten des Saales und bis zum Beginn des letzten Prozesstages hinter einem aufgeschlagenen Aktenordner. Emotionale Reaktionen ließ er nicht erkennen.

Opfer erinnert sich an den Täter nicht

Es gehört zu den schockierenden Details dieses Prozesses, dass das Kind sich an seinen Peiniger, dem nun in Köln der Prozess gemacht wurde, nicht einmal mehr erinnern kann: Zu häufig wurde dem Jungen, der von seinem Stiefvater im Netz gezielt an Pädophile vermittelt wurde, Gewalt angetan.

Relativiert würden die Taten dadurch keineswegs, stellte Kaufmann klar. Es sei aber zugunsten des Angeklagten zu werten, dass dieser ein umfassendes Geständnis ablegte. Zum einen ersparte er dadurch dem Jungen die Aussage vor Gericht, zum anderen war die Aussage des Angeklagten ein Beweismittel vor dem Landgericht Münster, wo der Stiefvater des Jungen wegen einer Vielzahl ähnlich gelagerter Verbrechen angeklagt ist.

Trotz der Nüchternheit seiner Worte verriet Kaufmann gelegentlich Fassungslosigkeit, indem er kommentierende Details einstreut – etwa zu einem zweiten Missbrauch, der sich am 23. Dezember 2019 in gleicher Konstellation ereignete: "Das ist ja ein Tag, an dem andere Kinder sich auf Weihnachten freuen." Der Neunjährige sei aber, so der Richter, "regelrecht abgerichtet" gewesen.

Das hatte sich schon im Mai 2019 gezeigt, als der Angeklagte in den VW-Bus stiegt, mit dem der Stiefvater den Jungen zu einem verabredeten Treffen gebracht hatte. "Während man fährt, tauschen Sie sich völlig unbefangen im Beisein des Jungen über Ihre Fantasien aus" hielt Kaufmann dem Angeklagten vor. Der Junge habe gewusst, was ihn erwartete, und habe "von selbst", wie der Richter gleich zweimal betonte, gefragt, ob er den Wagen zentralverriegeln solle, bevor schließlich die Taten begangen wurden.

"Fürchterliche Filme übelster Art"

Auch das Ausmaß an Kinderpornografie, das beim Angeklagten sichergestellt wurde, überstieg ganz offensichtlich das Maß, mit dem die Richter der zweiten Großen Strafkammer, die auf Kindesmissbrauch spezialisiert ist, sich üblicherweise befassen: "Man muss wirklich sagen: Unmengen. Nur ein Bruchteil dessen ist Gegenstand des Urteils geworden. Wir haben hier Screenshots von fürchterlichen Filmen übelster Art gesehen", so der Vorsitzende.

Er schilderte, dass sich anhand der Datenauswertung nachvollziehen lasse, wie der Angeklagte, der offenbar niemals eine Beziehung mit einer Partnerin oder einem Partner gleichen Alters hatte, immer stärker in eine Gewaltspirale geraten sei: "Man muss wirklich von einer Eskalation sprechen. Es ist kaum erträglich, wie sich die Fantasien zuspitzten, bis hin zu Tötungsfantasien. Unbehandelt sind Sie für die Allgemeinheit gefährlich, denn es kann jederzeit zu Rückfällen kommen." Das entspreche auch der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters. Die Kammer sieht es daher als zwingend notwendig an, dass der 41-Jährige die Freiheitsstrafe im Maßregelvollzug verbüßt, also in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Zugunsten des Angeklagten wertete der Richter, dass er aufgrund seiner psychischen Verfassung nur noch eingeschränkt steuerungsfähig gewesen sei. Der Mann ist einschlägig vorbestraft und war zur Tatzeit bereits seit über sieben Jahren unter anderem wegen seiner Pädophilie in Behandlung. Seinen Eltern dürfte die Neigung nicht verborgen geblieben sein: "Es gab die Situation, dass Ihr Vater Sie zum Zoll begleitet hat, als sie dort ein Paket abholten, in dem eine kinderähnliche Sexpuppe war", rekapitulierte Kaufmann und schilderte auch verstörende Ansichten, die sich dem Ermittler beim Betreten des Zimmers des Mannes offenbart hatten: Im unmittelbaren Sichtfeld des Raumes fanden sie Lego-Technik aus einer früheren Phase seines Lebens und Sex-Spielzeuge als stumme Zeugen seiner sich immer stärker manifestierenden Obsession.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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