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Köln: DJ versuchte, Konkurrenten auszuschalten – Mordanklage


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Attacke im Wald
DJ wegen versuchten Mordes an Konkurrenten angeklagt


24.02.2021Lesedauer: 3 Min.
DJ auf der Anklagebank: Dem 34-Jährigen wird wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht.Vergrößern des Bildes
DJ auf der Anklagebank: Dem 34-Jährigen wird wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht. (Quelle: Tüntsch)
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Ein 34-jähriger DJ steht in Köln vor Gericht: Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes an einem Nebenbuhler angeklagt.

Das Hintergrundbild eines Screenshots, der im Gerichtssaal an die Wand projiziert wurde, erinnerte wohl an bessere Zeiten: ein Sonnenuntergang am Strand. In einer solchen Situation habe er sich vor zwei Jahren auf Ibiza spontan mit seiner Freundin verlobt, berichtete der 34-jährige Angeklagte, der in Köln wegen versuchten Mordes an einem Nebenbuhler vor Gericht steht. Bis heute sei das Paar nicht getrennt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er am 3. Mai 2020 einen Nebenbuhler in ein Waldstück im Königsforst gelockt hat, um diesen dort zu ermorden. Das Opfer, dessen massive Schnittverletzungen bildlich dokumentiert und vor Gericht gezeigt wurden, soll nur durch das Eingreifen unbeteiligter Zeugen überlebt haben. "Nachdem er erfahren hatte, dass seine Lebensgefährtin eine Affäre mit dem Mann hatte, fuhr er nach Leverkusen, um diesem dort aufzulauern", so der Staatsanwalt.

Während einer Verfolgungsfahrt soll der Angeklagte mit seiner Freundin telefoniert haben, die im Auto ihres Liebhabers saß, so dass dieser über den Lautsprecher mithören konnte. Der wütende DJ forderte, so die Anklage, seinen Konkurrenten auf, die Sache "unter Männern zu klären".

Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet

In der Annahme, es ginge tatsächlich um eine Aussprache, soll das spätere Opfer zugestimmt und sich in das Auto des Angeklagten gesetzt haben. Der fuhr, so die Anklage, schnurstracks in ein Waldstück und schüttete seinem Nebenbuhler eine Flüssigkeit ins Gesicht. Aus Angst, dass es sich dabei um Säure handelte, reagierte der andere sofort, verließ den Wagen und rannte weg. Der Angeklagte folgte ihm jedoch laut Anklage, schlug und stach auf ihn ein, bis sein Opfer am Boden lag und verließ dann den Schauplatz.

Im Gerichtssaal wurden auch Bilder von den Schnittwunden des Opfers gezeigt. "Ich bin jetzt selbst erschrocken", äußerte der Angeklagte bei diesem Anblick: "Wenn ich das sehe, schäme ich mich noch mehr."

"Herumliegende Scherben" als Tatwaffe?

Mordabsichten will der Angeklagte nicht gehabt haben. Er schildert die Vorgeschichte der Auseinandersetzung ganz anders als zuvor der Staatsanwalt. Schon länger habe er das diffuse Gefühl gehabt, von seiner Verlobten, mit der er eine Tochter hat, betrogen zu werden. Irgendwann habe ihn die Ehefrau des späteren Opfers angerufen und gesagt, die beiden hätten ein Verhältnis. "Ich war enttäuscht von meiner Freundin und sauer auf den Mann", ließ er über seinen Verteidiger mitteilen.

Richtig sei, dass es zu einer verabredeten Auseinandersetzung im Auto kam. "Ich hatte die ganze Zeit Cola in der Hand und habe sie ihm, weil ich wütend war, ins Gesicht geschüttet", so die Aussage des DJs: "Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass er denken könnte, dass das Säure war."

Dementsprechend habe er nicht verstanden, warum der andere plötzlich weggerannt sei, und sei ihm gefolgt. Ein Messer will er nicht bei sich gehabt haben: "Aber da lagen Scherben herum, und ich habe einen Flaschenhals gegriffen und ihn damit verletzt. Töten wollte ich ihn aber nicht."

Mit weiteren Zeugenaussagen wird in dem Verfahren, für das sieben Verhandlungstage angesetzt sind, zu klären sein, ob es sich bei der Tat um versuchten Mord oder eine Tat aus dem Affekt heraus handelt. Optimistisch ist der Angeklagte zumindest, was die Beziehung angeht: Vor zwei Wochen habe die Frau ihn erstmals in der Haft besucht. Dabei sei es ausschließlich um die gemeinsame Tochter gegangen, aber von einer Trennung sei keine Rede: "Ich will versuchen, die Beziehung zu retten."

Verwendete Quellen
  • Teilnahme am Gerichtsprozess
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