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Köln: Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in NRW


Neue Schutzverordnung
Diese Corona-Regeln gelten in NRW

Von t-online
25.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Hinweisschilder zu Corona-Maßnahmen in Köln.Vergrößern des Bildes
Hinweisschilder zu Corona-Maßnahmen in Köln. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)

Medizinische Masken in Supermärkten und im Nahverkehr und kein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit mehr: An diese neue Corona-Verordnung müssen sich die Menschen ab sofort halten.

Bund und Länder haben die Verlängerung der bestehenden Maßnahmen sowie einige neue Regeln beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Vom 25. Januar bis vorerst 14. Februar gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Für Köln und allgemein Nordrhein-Westfalen gilt nun: In Geschäften und Arztpraxen sowie in Bus und Bahnen müssen ab sofort medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden. Dazu zählen OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken.

Nur an Orten wie beispielsweise Spielplätzen gelten die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem heißt er in der neuen Verordnung: "Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen."

Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, muss auch am Arbeitsplatz eine medizinischen Maske tragen, sofern kein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die medizinischen Masken zur Verfügung zu stellen.

Strengere Regeln für Gottesdienste

Strengere Regeln gelten nun auch für Gottesdienste: Die Gemeinden müssen – wenn sie nicht bereits entsprechende Schutzkonzepte vorlegen konnten – ab sofort ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorher anmelden.

Gekippt wurde hingegen das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.

Verwendete Quellen
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