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Köln: Haftstrafe für 38-Jährigen wegen Erwerbs von Kriegswaffe


Weiteres Verfahren offen
Haftstrafe für Kölner wegen Erwerbs von Kriegswaffe

Von dpa
14.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Landgericht KölnVergrößern des Bildes
Blick auf das Landgericht in Köln (Symbolbild): Ein 38-jähriger Mann wurde hier am Mittwoch verurteilt. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa)
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Wegen des unerlaubten Erwerbs einer Kriegswaffe ist ein Mann vom Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Doch damit nicht genug.

Das Landgericht Köln hat einen 38-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Mann wurde für schuldig befunden, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt und ist bereits rechtskräftig.

Während der Verhandlung gestand der Angeklagte den Vorwurf. Nach Angaben des Gerichts erklärte er, die Waffe zu seinem Schutz erworben zu haben, nachdem er Drohungen von ehemaligen Kunden erhalten hatte. Der 38-Jährige war Teil einer Gruppe, die das in Deutschland verbotene Hawala-Banking betrieben hatte.

38-Jähriger auch wegen Hawala-Banking angeklagt

Hawala-Banking ermöglicht es, anonym und gegen eine Provision Geld ins Ausland zu transferieren, wodurch Geldflüsse verschleiert werden können. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Angeklagten wurden Teile des Geldes eingezogen, was bei seinen Kunden für Unmut sorgte.

Neben dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz war der Mann auch wegen Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Höhe der transferierten Gelder – bisher war von 348 Millionen Euro die Rede – wurde dieser Teil des Verfahrens abgetrennt. Das Verfahren hierzu soll voraussichtlich im März beginnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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