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Köln: Ehefrau mit Hammer angegriffen – zehn Jahre Haft


Kinder mussten die Tat mitansehen
Ehefrau mit Hammer angegriffen – zehn Jahre Haft

Von dpa
27.01.2025 - 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.
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Das Landgericht an der Luxemburger Straße in Köln (Archivbild): Am Montag fiel das Urteil gegen einen Ehemann. (Quelle: IMAGO/imago)
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Ein 38-Jähriger wird vom Kölner Landgericht wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte seine Frau mit einem Hammer angegriffen.

Das Landgericht Köln hat einen 38-jährigen Mann aus Erftstadt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde des versuchten Mordes schuldig gesprochen, nachdem er im Februar 2024 seine Ehefrau mit einem Hammer attackiert hatte.

Laut Gericht riss der Verurteilte ohne Vorwarnung eine Duschtür auf und schlug etwa 20 Mal auf seine Frau ein. "Wer so auf das Gesicht eines Menschen einschlägt, der will brachial vernichten", hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Tat ereignete sich im gemeinsam bewohnten Haus des Paares in Erftstadt. Zuvor hatte der Mann auf einer Karnevalsveranstaltung, einer sogenannten Herrensitzung, gefeiert. Dort sei laut Gericht die kurz zuvor erfolgte Trennung seiner Frau und deren neue Beziehung thematisiert worden. Nach seiner Rückkehr eskalierte die Situation. Der bislang unbescholtene Familienvater holte einen schweren Hammer und ging damit ins Badezimmer, wo er seine Frau angriff.

Blut an der Decke

Mindestens 20 Mal habe der Angeklagte auf Kopf, Gesicht und Oberkörper der Frau geschlagen. Die Wucht sei so groß gewesen, dass das Blut bis an die Decke gespritzt sei. Dem Opfer wurden unter anderem Zähne ausgeschlagen. Im Gesicht sowie an der rechten Hand kam es zu Zertrümmerungen. Dass die Frau den Angriff überlebte, sei "reines Glück" gewesen, hatte eine Sachverständige in dem Prozess gesagt.

Durch die Schreie der Mutter seien zudem die beiden Kinder ins Badezimmer gekommen, so das Gericht. Es wertete es strafschärfend, dass sie den Angriff mitansehen mussten. Der sechsjährige Sohn habe noch vergeblich versucht, den Vater wegzuziehen. Dann habe er schließlich Nachbarn alarmiert, die dem Angeklagten nach mehreren Versuchen den Hammer entreißen konnten.

Genaues Motiv bleibt unklar

Ein genaues Motiv konnte das Schwurgericht nicht feststellen. Es sei aber wohl bei "gefühlter Enttäuschung, Wut und Demütigung" zu suchen. Auch habe der Angeklagte es ungerecht gefunden, dass er im Zuge der anstehenden Scheidung den Besitz teilen sollte, obwohl aus seiner Sicht "er das ja alles angespart" habe. Trotz erheblicher Alkoholisierung sei der 38-Jährige voll schuldfähig gewesen, wofür das minutenlange Zuschlagen spreche.

Der Angeklagte habe die Tat zwar eingeräumt, stellte das Gericht fest. Gleichzeitig habe der 38-Jährige aber behauptet, er habe seine Frau weder töten noch verletzen wollen. Das sei nicht als Geständnis zu werten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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