Lebenslange Haft bestätigt Kölner Karnevalsmord: Urteil rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof erklärt das Urteil im jahrzehntelang ungeklärten Kölner Karnevalsmord für rechtskräftig. DNA-Spuren und ein Zuschauerhinweis führten zum Täter.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Kölner Karnevalsmord für rechtskräftig erklärt. Das Landgericht Köln hatte im März 2024 einen 57-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit endete ein Fall, der über 36 Jahre lang ungeklärt geblieben war.
Der Mord ereignete sich 1988 in der Nacht zum Karnevalssonntag, als eine junge Frau in der Kölner Altstadt getötet wurde. Erst 2023 rollte die Polizei den Fall erneut auf und präsentierte ihn in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst". Ein Zuschauerhinweis führte die Ermittler schließlich auf die Spur des Täters, dessen DNA-Spuren an der Leiche gesichert hatten.
Im Prozess bestritt der Angeklagte die Tat, wurde jedoch aufgrund der Beweislage für schuldig befunden. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil, nachdem er keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten hatte feststellen können.
- Nachrichtenagentur dpa