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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil erwartet Mord in Köln-Mülheim: Hohe Strafen gefordert
Der Mord an einem 15-jährigen am Mühlheimer Hafen: Vor dem Kölner Landgericht soll bald ein Urteil fallen. Was die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten fordert.
Im Verfahren gegen die vier jungen Männer, die seit dem 30. Oktober vor dem Kölner Landgericht wegen Mordes an einem 15-Jährigen angeklagt sind, wird noch vor Weihnachten das Urteil erwartet. Oberstaatsanwalt Bastian Blaut gab jetzt sein Plädoyer ab. Darin begründete er, warum zwei der Männer wegen Mordes zu verurteilen seien, ein dritter wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung, der vierte wegen versuchter Strafvereitelung.
Tatmotiv: Drogen und Geld
Am 9. März dieses Jahres sei bereits aufgefallen, dass die Angeklagten den 15-Jährigen in Mülheim suchten. Die Staatsanwaltschaft beschrieb, wie man dank zahlreicher Videokameras in Mülheim die frühen Morgenstunden des 10. März fast minutengenau rekonstruieren könne: An der Esso-Tankstelle habe einer der Angeklagten eine Sporttasche geholt, in der sich eine Schrotflinte befunden habe.
Drei der Angeklagten haben dann die Gegend am Vereinslokal "Zum Krug" in der Andreaestraße beobachtet. Dort hatte die gegnerische Bande zunächst noch gewartet, sich dann aber weitgehend aufgelöst. Das spätere Opfer wartete auf ein Taxi, flüchtete sich aber in die Kneipe, als die Angeklagten auftauchten und rief Verstärkung. Die tauchte zwar auf, doch es gelang den Angeklagten, den Jugendlichen in ihre Gewalt zu bringen.
Gemeinschaftlicher Mord auf der Insel
Zu Fuß führten der 27-Jährige und ein 19-Jähriger den Jugendlichen bis zur Mülheimer Insel, ihren Angaben zufolge, ohne mit einer Schusswaffe zu drohen. Hiervon gibt es keine Videoaufzeichnungen. Auf der Insel habe der 27-Jährige den 19-Jährigen aufgefordert, den 15-Jährigen zu töten. Der 19-Jährige hatte die Tat gestanden und gesagt, dass der Ältere den 15-Jährigen zu Boden gebracht habe.
Ein anderer 19-jähriger Angeklagter, der in die Auseinandersetzung vor dem Lokal involviert war, sei wohl davon ausgegangen, dass dem 15-Jährigen nur eine Abreibung verpasst werden sollte. Er habe sich nur der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Oberstaatsanwalt Blaut forderte für ihn eine Haftstrafe von drei Jahren. Mahnende Worte hatte er für den 20-jährigen vierten Angeklagten, der in das Gewaltverbrechen nicht direkt involviert war, aber dabei half, die Kleidung des Toten als Beweismittel zu verbrennen: "Ihre Unterstützung der Angeklagten sollte Ihnen Anlass zur Scham geben." Aus falsch verstandener Loyalität habe er die Mörder eines Kindes decken wollen. Für die versuchte Strafvereitelung sei ein Dauerarrest von vier Wochen angemessen, was allerdings eine symbolische Strafe sei: Der Angeklagte hat, wie die anderen auch, wegen des Falles bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Ein Urteil soll am 18. Dezember gefällt werden.
- Reporterin vor Ort