Erzbistum Köln Bericht: Kardinal Woelki muss als Zeuge in Porno-Prozess aussagen
Ein Pornofilm-Skandal erschüttert das Kölner Erzbistum: Kardinal Woelki muss vor Gericht aussagen – und das ist längst nicht die einzige Hypothek, die auf ihm lastet.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki steht erneut im Mittelpunkt eines juristischen Verfahrens: Laut eines Berichts des WDR von Montagabend wird der 68-Jährige als Zeuge in einem Prozess um den mutmaßlichen Pornokonsum von Mitarbeitern des Erzbistums geladen.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein ehemaliger Generalvikar, der gegen die "Bild"-Zeitung klagt, weil diese ihn als "Porno-Prälat" bezeichnete. Woelki, der zum Zeitpunkt der Vorfälle der Dienstherr des Mannes war, soll nun als Zeuge aussagen.
Erzbistums-Mitarbeiter wollten wohl Porno-Seiten anklicken
Die Vorgeschichte ist komplex: Im August 2023 wurde bekannt, dass von Dienstrechnern des Erzbistums Pornografie-Seiten aufgerufen worden seien. Eine Sicherheitsüberprüfung des IT-Dienstleisters ergab "massenhafte" Zugriffsversuche, bei denen Mitarbeiter, darunter auch Geistliche, entsprechende Internetseiten aufriefen.
Das Erzbistum betonte, dass die Seiten durch einen Filter automatisch blockiert wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Ermittlungen eingestellt, da es sich nicht um Kinderpornografie handelte. Woelki ist für die Kölner Staatsanwaltschaft nicht nur ein Zeuge: In einem anderen Verfahren wird, gegen ihn wegen mutmaßlichen Meineids ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft prüft seit anderthalb Jahren entsprechendes Material. Woelki steht im Verdacht, in einem Presserechtsstreit mit der "Bild"-Zeitung drei falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben zu haben. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden auch Räume des Erzbistums durchsucht.
Die Streitigkeiten des Erzbischofs mit den Medien
Einen anderen Rechtsstreit hatte der Kölner Kardinal gewonnen, wie in der vergangenen Woche bekannt wurde: Dabei konnte Woelki vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) durchsetzen, dass ein Onlineportal und ein Journalist Äußerungen über ihn unterlassen müssen. Gegen die Entscheidung ist keine weitere Revision möglich.
Woelki war gegen einen im Juli 2022 veröffentlichten Artikel vor Gericht gezogen, der sich um seine Tätigkeit und die seines Vorgängers Kardinal Joachim Meisner bei der Aufklärung und Ahndung von Missbrauchsfällen drehte. Konkret ging es um einen Geistlichen, dem im Erzbistum Köln der Umgang mit Minderjährigen verboten worden war.
Beim Umzug des Manns in ein anderes Bistum wurde dies den dortigen Verantwortlichen aber nicht mitgeteilt. Auch unter Kardinal Woelki unterblieb die Mitteilung. Das OLG gab dem Kardinal abschließend recht, dass das Portal und der Journalist eine verdeckte Behauptung aufgestellt haben, wonach Woelki von der fehlenden Mitteilung an das andere Bistum Kenntnis hatte.
Woelki steht seit langem im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und dem Umgang mit Missbrauchsfällen in der Kritik. Der Kardinal ging in dem Zusammenhang wiederholt gegen Berichterstattung vor. So konnte er sich im Juni mit einer Unterlassungsforderung wegen eines anderen Berichts durchsetzen, durch den er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
- wdr.de: "Mutmaßlicher Pornokonsum: Kölner Kardinal Woelki als Zeuge vor Gericht"
- katholisch.de: "Wie es im Rechtsstreit um Kardinal Woelki weitergehen kann"
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa