Prozessauftakt am Dienstag 15-Jähriger im Mülheimer Hafen getötet: Das ist bekannt
Im Frühjahr schockiert ein brutaler Mord im Mülheimer Hafen ganz Köln. Jetzt hat der Prozess gegen vier Angeklagten begonnen. Das ist zur Tat bekannt.
Es ist ein Verbrechen, das im Frühjahr in Köln für Aufsehen sorgte. Am Sonntag, 10. März, starb ein 15-Jähriger am Mülheimer Hafen an den Folgen mehrerer Messerstiche.
Am Dienstag begann vor dem Kölner Landgericht schließlich der Prozess gegen vier Angeklagte, drei Männern unter 21 Jahren und einem 27-Jährigen wird gemeinschaftlicher Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen. Bereits zu Beginn des Prozesses spielten sich tumultartige Szenen ab.
Mord im Mülheimer Hafen: Was geschah vor der Tat?
Das spätere Todesopfer soll laut Anklage für den ältesten Angeklagten im Bereich des Mülheimer Stadtgartens als "Läufer" kleine Drogengeschäfte erledigt haben. Laut dem Anwalt des Opfers wollte der 15-Jährige aber aus dem Geschäft aussteigen.
Bei einem gegen ihn geführten Strafprozess am Amtsgericht hatte der Teenager die Vornamen zweier anderer Dealer genannt, um so eine mildere Bestrafung für sich selbst zu erreichen. Eine Aussage, die ihm wohl zum Verhängnis wurde.
15-Jähriger erstochen: Was zur Tötung des Teenagers bekannt ist
Unter dem Vorhalt einer Schusswaffe sollen der 27-Jährige und ein weiterer Beschuldigter das spätere Opfer vor der Gaststätte "Zum Krug" entführt und zur Mülheimer Insel gebracht haben. Dort seien zwei weitere Beschuldigte hinzugestoßen, darunter ein weiterer Mann, gegen den der Teenager ausgesagt haben soll. Auf der Insel soll dann ein 19-Jähriger auf den Jugendlichen eingestochen haben.
Der 15-Jährige erlitt vier Messerstiche in den Oberschenkel sowie vier in den Oberkörper, erlitt tödliche Verletzungen an Lunge und Leber. Er starb an inneren Blutungen und weil sein Atemsystem versagte. Die vier Männer hätten den Tatplan gemeinschaftlich verfasst, so der zuständige Oberstaatsanwalt am Dienstag.
Mülheimer Hafen: So handelten die Angeklagten nach der Tat
Die Angeklagten sollen ihr Opfer bis auf die Unterhose entkleidet haben. "Sie nahmen dessen Kleidung mit, um sie anschließend zur Spurenbeseitigung zu verbrennen", erklärte der Staatsanwalt bei dem Prozessauftakt.
Laut Anklageschrift war neben Rache für belastende Aussagen beim Gerichtsprozess auch die Wut über angeblich nicht beglichene Schulden in Höhe von 700 Euro ein Mordmotiv. Diese Schulden stammten offenbar aus gemeinsamen Drogengeschäften.
Landgericht Köln: Dieses Urteil droht den Angeklagten
Für drei der Angeklagten könnte das vergleichsweise milde Jugendstrafrecht angewendet werden, da sie als Heranwachsende gelten. Der 27-Jährige hingegen sieht sich mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe und möglicherweise der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld konfrontiert.
Dies würde bedeuten, dass er mindestens 20 Jahre im Gefängnis verbringen müsste. Allerdings sei er laut seinem Verteidiger Ingmar Rosentreter nicht direkt an der Tötung des Teenagers beteiligt gewesen. Mit einem Urteil wird frühestens Mitte Januar gerechnet.
- Eigene Recherche
- Reporter und Reporterin vor Ort