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Kölner Dom: Aufenthaltsverbot für Obdachlose wäre unmenschlich


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Aufenthaltsverbot am Kölner Dom
Seid doch bitte einfach woanders obdachlos

MeinungVon Florian Eßer

16.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Obdachloser am Kölner Dom (Archivbild): Die Präsidentin des Zentral-Dom-Vereins (ZDV) spricht sich für ein Aufenthaltsverbot aus.Vergrößern des Bildes
Ein Obdachloser am Kölner Dom (Archivbild): Die Präsidentin des Zentral-Dom-Vereins (ZDV) spricht sich für ein Aufenthaltsverbot aus. (Quelle: IMAGO / JOKER)
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Die Präsidentin des Zentral-Dom-Vereins, Barbara Schock-Werner, wünscht sich ein Aufenthaltsverbot für Obdachlose am Kölner Dom. Das ist unmenschlich und unmoralisch.

Der Kölner Dom ist nicht nur das Wahrzeichen der Stadt, sondern auch ein Symbol für all die positiven Werte, die ihr und ihren Bewohnern zugeschrieben werden: Offenheit, Toleranz, Zusammenhalt. Ob dünn, dick, doof, schwul, hetero, schwarz oder weiß – unter dem Dom sind wir alle gleich. Nur Obdachlose sind Kölner zweiter Klasse. So scheint es Barbara Schock-Werner zu sehen. Die Präsidentin des Zentral-Dom-Vereins (ZDV) spricht sich in der "Kölnischen Rundschau" für ein Aufenthaltsverbot für Obdachlose am Dom und in seiner Umgebung aus. Das ist unmenschlich, unmoralisch und auch kindisch.

Die vielen Menschen ohne Dach über dem Kopf empfindet Schock-Werner als "bedrückend". "Die Personen hinterlassen oft Abfall", sagt sie. "Ich hasse es, wenn ich in die U-Bahn am Dom gehe und es riecht wie im Urinal." Schön ist das in der Tat nicht. Statt aber zu helfen, will Schock-Werner die Obdachlosen abschieben – irgendwohin, wo ihr Elend das ästhetische Empfinden von Touristen und Schock-Werner selbst nicht beleidigt. Denn darum geht es ihr: "Der Dom ist ein Kölner Vorzeigeobjekt, und das muss nicht auf diese Weise gestört werden." Ginge es nach ihr, solle das Aufenthaltsverbot auf dem Bahnhofsvorplatz, in der Domumgebung, auf dem Wallrafplatz, an der Burgmauer und am Anfang von Hohe Straße greifen. Eben dort, "wo die vielen Touristen sich aufhalten."

Aufenthaltsverbot wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz

Und so handelt die ZDV-Präsidentin wie ein Kind, das von seinen Eltern dazu verdonnert wird, sein Zimmer aufzuräumen: Jetzt aber flott, heute Abend bekommen Mami und Papi Besuch. Statt aber wirklich Ordnung zu schaffen, stopft das Kind seine im Zimmer verteilten Spielsachen einfach in den Schrank. Türe zu und fertig, aus den Augen, aus dem Sinn. Das greift nicht nur zu kurz und löst keine Probleme. Schock-Werner spricht Obdachlosen zusätzlich die Freiheit ihrer Person ab, die in Deutschland ein Grundrecht ist.

Ein Satz Schock-Werners im Interview mit der "Kölnischen Rundschau" ist so blasiert, dass man hofft, man habe sich verlesen: "Auch wenn ich kein Geld habe, muss ich eine gewisse Verantwortung für die Stadt aufbringen, in der ich wohne, und nicht alles nur vollmüllen", sagt sie der Zeitung. Getreu dem Motto: Frage nicht, was die Stadt für dich tun kann, sondern, was du für die Stadt tun kannst. Und für die Obdachlosen hieße das: Mach dich vom Acker, versau den Touris ihre Selfies nicht und vegetiere einfach woanders vor dich hin.

Forderung ist unmoralisch und unchristlich

Es wäre schön, wenn sich Schock-Werner auf jene Grundsätze der Kirche besinnen würde, deren Kathedrale ihr so am Herzen liegt: Barmherzigkeit und Nächstenliebe. Ein Aufenthaltsverbot für Obdachlose hingegen wäre unmoralisch, unchristlich und ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Jesus schließlich hatte auch keinen festen Wohnsitz, Frau Schock-Werner (Matthäus 8:20). Und den hätten Sie sicherlich im Domumfeld geduldet.

Verwendete Quellen
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