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Köln: Bizarrer Streit um Asche der toten Mutter landet vor Gericht


Familienfehde
Streit um Asche der toten Mutter landet vor Gericht

Von t-online, snh

01.10.2024 - 11:18 UhrLesedauer: 1 Min.
PantherMedia 21506027Vergrößern des BildesEine Urnenbeisetzung (Symbolbild): Ein skurriler Streit musste in Köln verhandelt werden. (Quelle: Arne Trautmann/imago)

Streit zwischen Angehörigen nach dem Tod eines Familienmitglieds kommen vor. Oft sind Nachlassangelegenheiten der Grund. Was aber, wenn einer der Angehörigen vor der Beerdigung die Asche aus der Urne entwendet?

In einem bizarren Familienstreit zwischen zwei Geschwistern hat das Landgericht Köln eine Entscheidung getroffen: Ein Bruder, der die Asche seiner verstorbenen Mutter entwendet und verstreut hatte, muss keine weiteren Sanktionen befürchten.

Der Zwist begann, als der Kläger vor der Beerdigung die Aschekapsel aus dem Bestattungsinstitut stahl. Seine Schwester erwirkte daraufhin eine gerichtliche Verfügung, die ihn zur Auskunft über den Verbleib der Asche und deren Herausgabe verpflichtete. Da er diesen Anordnungen nicht nachkam, wurde ein Zwangsgeld von 5.000 Euro gegen ihn verhängt, welches letztlich zur Zwangsversteigerung eines Wohngrundstücks führte.

Der Bruder gab später an, die Asche sei in einem Friedwald verstreut worden und stellte GPS-Daten des Ortes zur Verfügung. Die Herausgabe der Asche sei nach mehr als 1,5 Jahren zudem unmöglich. Das Amtsgericht folgte dieser Darstellung und befand: "Mit dem Schreiben habe der Kläger GPS-Daten des Bestattungsortes der verstorbenen Mutter, und damit den Ort, an dem sich deren Asche befindet, mitgeteilt." Die Schwester sollte daraufhin die Löschung der Zwangssicherungshypothek bewilligen. Doch stattdessen legte sie Berufung vor dem Kölner Landgericht ein.

Das Landgericht Köln wies die Berufung der Schwester ab. Ein Gutachter bestätigte, dass die Asche der verstorbenen Mutter ordnungsgemäß beigesetzt worden sei. Außerdem sei die Asche so bestattet worden, dass eine Umbettung grundsätzlich nicht möglich sei.

Verwendete Quellen
  • Pressestelle des Landgerichts Köln: "Entscheidung des Monats September" (per E-Mail)
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