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Köln: Mann soll Eltern zum Missbrauch ihrer Kinder angestiftet haben


Hinweis aus den USA
Kölner wegen Anstiftung zum Kindesmissbrauch vor Gericht

Von t-online
27.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0718558346Vergrößern des Bildes
Außenaufnahme am Landgericht Köln (Symbolbild): Ein 54-Jähriger steht hier vor Gericht. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)

Vor dem Landgericht Köln ist ein 54-jähriger Betreuer wegen Anstiftung zum schweren Kindesmissbrauch angeklagt worden. Die Ermittlungen kamen durch Hinweise aus den USA ins Rollen.

Ein 54-jähriger Betreuer im offenen Ganztag einer Kölner Grundschule muss sich vor dem Landgericht Köln wegen des Verdachts der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch verantworten. Laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" wird dem Angeklagten vorgeworfen, per Videochat und gegen Bezahlung philippinische Eltern zu schwerem Kindesmissbrauch angestiftet zu haben.

Die Ermittlungen wurden nach einem Hinweis aus den USA eingeleitet, woraufhin eine Razzia bei dem Mann durchgeführt wurde. Dabei stießen die Ermittler auf belastende Chatverläufe und kinderpornografisches Material auf seinem Laptop, wie es in dem Bericht weiter heißt. Demnach beschreibe die Staatsanwaltschaft den Inhalt der Chats als besonders grausam und sadistisch.

23 Euro für sexuelle Übergriffe geboten

Trotz des Antrags der Verteidigung, die Öffentlichkeit von der Verlesung der Anklageschrift auszuschließen, entschied der Vorsitzende Richter, dass das öffentliche Interesse überwiegt. Der Beschuldigte verweigerte eine Stellungnahme, während seine Anwälte zunächst die Aussetzung des Verfahrens forderten, um weitere Chatverläufe zu überprüfen.

Der Angeklagte soll laut Anklage in mehreren Fällen von finanziell notleidenden Müttern die schlimmsten Handlungen verlangt haben. Er habe ihnen umgerechnet etwa 23 Euro für sexuelle Übergriffe auf ihre Kinder geboten, berichtet die Zeitung weiter.

Prozess wird fortgesetzt

Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass es keine Beweise für die tatsächliche Umsetzung der besprochenen Handlungen gebe. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass selbst bei Annahme der Echtheit der Chats nicht bewiesen sei, dass diese Handlungen realisiert wurden.

Hinweise auf Übergriffe am Arbeitsplatz des Angeklagten in der Kölner Grundschule gebe es laut Polizei nicht.

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