15 Jahre nach Einsturz Stadtarchiv-Strafverfahren vorläufig eingestellt
Das Landgericht Köln hat die Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs vorläufig eingestellt. Die vier Angeklagten müssen eine Geldstrafe zahlen.
Das Landgericht Köln hat die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten im Zusammenhang mit dem Einsturz des historischen Archivs der Stadt Köln vorläufig eingestellt. Die Beschuldigten müssen Geldstrafen in Höhe von 5.000 bzw. 2.000 Euro zahlen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben dem zugestimmt, teilte das Landgericht Köln am Dienstag mit. Wenn die Angeklagten die Geldauflagen erfüllen, werden die Verfahren endgültig eingestellt und eine erneute Hauptverhandlung entfällt, so das Gericht weiter.
Mittelbare Schuld der Angeklagten
Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass den Angeklagten "lediglich" eine mittelbare Verantwortlichkeit für den Einsturz zum Vorwurf gemacht werden könne. Die unmittelbare Schadensursache soll vielmehr durch zwei weitere ursprüngliche Mitangeklagte, einen Baggerfahrer und Polier, ausgelöst worden sein. Da der Baggerfahrer aber verstorben sei und der Polier aufgrund einer Erkrankung während der 2018 durchgeführten Hauptverhandlung verhandlungsunfähig war, ist die ihm vorgeworfene Tat verjährt.
Landgericht: Öffentliches Interesse an Strafverfolgung gesunken
Weiter führte das Gericht in einer Mitteilung aus, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gesunken sei. Zum einen liege der Einsturz des Stadtarchivs inzwischen mehr als 15 Jahre zurück, wobei die mutmaßliche Ursache bereits vor etwa 19 Jahren gesetzt worden sein soll. Zum anderen habe die Frage nach der technischen Ursache des Unglücks in den bisherigen landgerichtlichen Strafverfahren hinreichend aufgeklärt werden können.
Am 3. März 2009 stürzte das Kölner Stadtarchiv am Waidmarkt ein, bei dem Unglück kamen zwei junge Männer ums Leben, unzählige historische Dokumente wurden zerstört. Mehr darüber lesen Sie hier.
Im Jahr 2018 kam das Kölner Landgericht zu dem Schluss, dass es bei dem Bau einer U-Bahnhaltestelle unter dem Archiv zu einem Fehler kam, der den Einsturz auslöste. Das Archiv ist inzwischen in einen Neubau am Eifelwall eingezogen, doch an der Einsturzstelle an der Severinstraße selbst wird noch immer gebaut.
- Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 6. August 2024 (per E-Mail)
- Artikel von t-online/Eigene Recherche