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Köln: Partydroge Lachgas soll in Stadtordnung aufgenommen werden


Gefährlicher Trend
Partydroge: So will Köln gegen Lachgas vorgehen

Von t-online, fe

22.05.2024Lesedauer: 3 Min.
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Ein Mädchen inhaliert Dickstoffmonoxid (Symbolbild): Sieht harmlos aus, ist es aber nicht. (Quelle: Ralf Rottmann/imago)
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Die Union will den verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten. Auch in Köln will die Politik mehr Handhabe bei der Partydroge. So ist der aktuelle Stand.

Die Verwendung von Distickstoffmonoxid als Partydroge ist nicht neu: Als sogenanntes Lachgas wird es inhaliert, damit die Konsumente die berauschende Wirkung des Gases erhalten, das in hohen Dosen betäubend wirkt. In niedrigen Dosen macht es benommen, es entspannt, kann zu Euphorie und sogar zu leichten Halluzinationen führen. Durch das Einatmen des Gases kommt es schließlich zu einem akuten Sauerstoffmangel im Gehirn, der im Extremfall zu Bewusstlosigkeit und Tod führen kann. Zudem birgt Lachgas die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.

Die Krux: Lachgas ist altersunabhängig legal und frei verkäuflich. Und das ist es auch stets gewesen. Neu ist allerdings, dass die Partydroge nun ganz offen in Kiosken und andern Läden angeboten wird – konsumfertig in bunten Flaschen, die sich mit ihrem Design vorgeblich an junge Kunden richten. Und so steigt der Konsum unter Jugendlichen und Minderjährigen seit geraumer Zeit kontinuierlich an. Auch in Köln. Ob bei einer Partynacht auf den Ringen oder beim Straßenkarneval, das Gas gehört bei vielen Heranwachsenden mittlerweile dazu.

Drogenhilfe warnt vor Lachgaskonsum

Die Union möchte deshalb nun ein Verkaufsverbot erwirken, zumindest für Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen den Stoff zukünftig nicht mehr erwerben können. "Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren", sagte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Schließlich wird das Gas aufgrund der betäubenden Wirkung auch bei Operationen eingesetzt.

Der Vorstoß der Union entspricht dabei auch den Forderungen des Kölner Sozialdiensts Katholischer Männer (SKM Köln) und der Kölner Drogenhilfe. Beide Institutionen wünschen sich eine Altersgrenze für den Verkauf der Substanz, zudem sollten die Größe der verkauften Kartuschen reguliert werden. "Sowohl die Einrichtungen der Suchthilfe als auch Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe etc. sollten dieses Thema proaktiv in den Blick nehmen, um mit den jeweiligen Zielgruppen darüber ins Gespräch zu kommen", schreiben der SKM und die Drogenhilfe in einer gemeinsamen Einschätzung des Themas.

Verwaltung will Lachgas in Stadtordnung aufnehmen

Auch die Verwaltung der Stadt Köln will mehr Handhabe in Sachen Lachgas. Geht es nach der Verwaltung, wird der Konsum von Lachgas künftig unter Paragraf 3 der Kölner Stadtordnung aufgenommen: "Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit". Unter diesen Punkt fallen "Störungen in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen wie Distickstoffmonoxid, sogenanntem technischen Lachgas."

Entsprechende Störzungen sind Verunreinigungen, Grölen, das Verrichten der Notdurft, die Belästigung von Personen und die Gefährdung Anderer durch das Liegenlassen von Flaschen. Ihr Vorhaben begründet die Verwaltung damit, dass "Lachgas zu einer neuen Modedroge geworden" ist, "die zwar nicht verboten ist, deren Hinterlassenschaften aber zu einem immer größer werdenden Problem für Sicherheit und Sauberkeit werden."

"Störendes Verhalten" als Ordnungswidrigkeit

Wird der Beschluss der Verwaltung durch den Rat der Stadt Köln verabschiedet, dann begeht jeder eine Ordnungswidrigkeit, der in Verbindung mit Lachgas "eine Störung verursacht" – etwa indem er die leeren Kartuschen liegenlässt oder sich für andere störend verhält.

Der Konsum von Lachgas wäre dann auch auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen verboten. Ebenso wie das Rauchen von Cannabis oder "nikotinhaltiger Erzeugnisse" wie etwa Zigaretten.

Verwendete Quellen
  • ratsinformation.stadt-koeln.de Kölner Stadtordnung (in bereits geänderter Fassung vom 25. April 2024)
  • Eigene Recherche
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