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1. FC Köln | Ausbaupläne vom Geißbockheim: Bundesgericht gibt neue Hoffnung


Streit um Ausbaupläne
Geißbockheim: Bundesgericht gibt FC Köln neue Hoffnung

Von t-online
Aktualisiert am 24.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Rheinenergiesportpark im Grüngürtel in Köln-Sülz (Archivbild): Die Trainingsanlage des 1. FC Köln soll erweitert werden.Vergrößern des Bildes
Das Trainingsgelände des FC im Grüngürtel (Archivbild): Hier steht auch das Geißbockheim. (Quelle: Imago/imago-images-bilder)
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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hebt Vorurteile auf und verweist den Fall um den Ausbau des Geißbockheims zurück nach Münster. Der FC kann damit weiter auf sein Nachwuchs-Leistungszentrum hoffen.

Der Streit um den Ausbau des Geißbockheims vom 1. FC Köln wird sich weiter hinziehen. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben vorangegangene Urteile am Mittwoch aufgehoben und das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht in Münster zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, wie der "Express" berichtet.

Der 1. FC Köln plant seit einem Jahrzehnt, ein neues Nachwuchs-Leistungszentrum hinter dem bestehenden Geißbockheim zu bauen sowie drei Fußballplätze auf der bislang unbebauten Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel anzulegen. Doch das Vorhaben steht in der Kritik, da die Bürgerinitiative "Grüngürtel für alle" dagegen geklagt hat und es mehrere Probleme bei der Umsetzung gibt. Lesen Sie hier mehr dazu.

Diese Entscheidung der Richter in Leipzig dürfte dem FC Köln Hoffnung machen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte den Bebauungsplan zum Ausbau am 24. November 2022 für unwirksam erklärt. Daraufhin legte der Verein Beschwerde ein und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nahm den Fall zur erneuten Prüfung auf. Es wurde zudem in Leipzig festgestellt, dass Kunstrasenplätze im Grüngürtel durchaus gebaut werden dürfen: "Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar."

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