Zugekokst in Rhein gehüpft? Eskalation auf Firmenfeier: Kölner stemmt sich gegen Kündigung

Wie viel gute Laune ist auf einer Firmenparty erlaubt? Und wo hört der Spaß auf? Ein Kölner kämpft um seine Karriere – nachdem er auf einer Rhein-Party abgedreht war.
Ein Feierbiest kämpft um seinen Job: Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf wird an diesem Dienstag verhandelt, ob ein Sprung in den Rhein während einer Firmenfeier die Kündigung des Angestellten rechtfertigt.
Der Mitarbeiter eines Aufzugherstellers war im vergangenen September auf einer Betriebsfeier am Kölner Rheinufer von einem Party-Schiff in den Fluss gesprungen. Sein Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, vorher Kokain konsumiert zu haben.
Die Firma ist der Meinung, dass der Sprung nicht nur den Betriebsfrieden gestört, sondern auch den Mitarbeiter selbst und andere erheblich gefährdet habe, denn die Strömung im Rhein sei an der Anlegestelle sehr stark und es herrsche reger Schiffsverkehr. Zudem sei die Stimmung auf der Betriebsfeier durch den Zwischenfall jäh gekippt.
Der Angestellte bestreitet die Vorwürfe und hält die Kündigung für unwirksam aufgrund einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung. In erster Instanz hat er Recht bekommen, doch sein Arbeitgeber ist in Berufung gegangen. Der Angestellte sei laut Arbeitgeber schon früher durch ungebührliches Verhalten bei einer Betriebsfeier aufgefallen und somit nicht mehr tragbar. Noch an diesem Dienstag wird das Gericht eine Entscheidung fällen.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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