Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess um Klimaaktivisten In einem Punkt gibt die Richterin den Aktivisten Recht
In Köln wurden zwei Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Im Gerichtssaal gab es Tränen, emotionale Plädoyers und eine verständnisvolle Richterin.
Im Verfahren gegen zwei Mitglieder der "Letzten Generation" vor dem Kölner Amtsgericht ging es am Donnerstag um die Frage, wie lange die Autofahrer durch die Straßenblockade am 1. Juli 2022 aufgehalten wurden. Fünf Mitglieder der Klimaschutzbewegung hatten sich an diesem Tag auf die Innere Kanalstraße in Richtung Zoobrücke gesetzt. Zwei Protestler hatten sich zudem mit Sekundenkleber am Boden festgeklebt. Gegen sie erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung.
Eine der Angeklagten erklärte nun vor Gericht, sie habe "aus Verzweiflung" gehandelt. Der Protest und der damit verbundene Prozess seien für sie eine Belastung, aber sie sehe keinen anderen Ausweg: "Wir haben niemandem geschadet, Menschen haben lediglich Zeit verloren oder einen Handwerkertermin verpasst, das ist lächerlich wenig im Vergleich dazu, was Menschen aufgrund der Klimakrise erleben."
Die Mutter von zwei Kindern sah in dem Protest "die letzte Möglichkeit", die Politik auf die "existenzielle Bedrohung" aufmerksam zu machen, die die Klimakrise mit sich bringe. Der andere Angeklagte, der während der Plädoyers in Tränen ausbrach, sagte, er bedauere es, wenn Menschen seinetwegen Ärger gehabt hätten und störe nicht gerne. Er beanstandete, dass keine Zeugen vernommen wurden, die als Geschädigte im Stau gestanden haben. Zur Richterin sagte er: "Sie richten auch über Kölner Bürger, die in der Blockade die Ziele bejaht haben."
Richterin: Argumentation der Rechtsanwälte nicht relevant
Der Verteidiger der beiden Aktivisten hatte einen Freispruch gefordert: "In wenigen Jahren werden wir die Klimasituation viel dramatischer betrachten, als wir es heute tun. In zehn Jahren wird es vollkommen absurd sein, dass vernünftige Bürger, die auf das Richtige hingewiesen haben, verurteilt worden sind."
Die Richterin begründete ihr Urteil mit der Rechtslage. Das Verhalten sei strafbar als Nötigung, weil die Fahrzeuge gezwungen waren, anzuhalten. Die Argumentation der Rechtsanwälte, dass es unter normalen Umständen an einem Freitagmorgen an dieser Stelle auch Stau gegeben hätte, hielt sie für nicht relevant. Niemand hätte das Recht, in die Rechte anderer einzugreifen. Sie riet den Angeklagten, ihre Energie und Redegewandtheit stattdessen für legale Aktionen zu nutzen: "Mich haben Sie mit Ihren Reden erreicht, wenn Sie eine größere Bühne hätten, könnten Sie viel bewegen. Wir sind uns alle einig, dass die Klimakrise wichtig ist, aber man darf sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen."
Weitere Gerichtsprozesse gegen Aktivisten geplant
Mit dem Urteil blieb die Richterin schließlich knapp unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft: Diese hatte Geldstrafen von 40 Tagessätzen à 40 Euro für den Angeklagten sowie 40 Tagessätze à 75 Euro für die Angeklagte gefordert. Strafmildernd kam den Angeklagten zugute, dass sie gesellschaftlich gut eingebunden seien und keine Vorstrafen haben. Die Frau arbeitet als Allgemeinmedizinerin und der Mann als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Köln.
Das Urteil wird nicht das letzte sein: Aktuell werden weitere Verfahren zu den Aktionen der "Letzten Generation" bearbeitet, so die Kölner Staatsanwaltschaft.
- Reporterin vor Ort