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Ärztin nennt sich "Tochter Gottes" und stellt falsches Masken-Attest aus – Geldstrafe


"Tochter Gottes"
Ärztin stellt falsches Masken-Attest aus – Geldstrafe

Von t-online, jse

Aktualisiert am 14.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Entsorgte Masken in einer Arztpraxis: Eine Kölner Medizinerin soll in mindestens einem Fall ein falsches Attest ausgestellt haben.Vergrößern des BildesEntsorgte Masken in einer Arztpraxis (Symbolbild): Eine Kölner Medizinerin soll in mindestens einem Fall ein falsches Attest ausgestellt haben. (Quelle: MANUEL GEISSER/imago-images-bilder)

Eine Kölner Ärztin wird wegen falscher Maskenbefreiungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie nennt sich "Tochter Gottes" – und leugnet die Folgen einer Corona-Erkrankung.

Sie soll Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt haben – ohne medizinischen Grund. Dafür wurde eine Ärztin aus Köln am Dienstag zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Das berichten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die "Bild"-Zeitung.

Die Ärztin ist in der Szene der sogenannten Querdenker bekannt und gut vernetzt. Auch den Behörden war sie bereits aufgefallen – weil sie in ihrer Praxis trotz mehrfacher Aufforderung keine Maske getragen hatte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Angst vor Konzentrationsschwierigkeiten

Vorausgegangen waren Nachforschungen einer Journalistin, die im Herbst 2020 recherchiert hatte, ob und welche Kölner Arztpraxen ohne echten Grund Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellten.

Dabei stieß sie auf die Praxis von Stefanie L. Sie habe bei ihrem Termin angegeben, sich vor Konzentrationsschwierigkeiten zu fürchten. Probleme habe sie aber nie gehabt, sondern nur davon gehört, sagte die als Zeugin geladene Journalistin vor Gericht. Ein Attest habe sie dennoch erhalten.

Die Pandemie habe es nie gegeben

Der Fall der Journalistin ist einer von 15, die am Dienstag angeklagt waren. 14 wurden letztendlich eingestellt. In diesen Fällen habe es Untersuchungen in Form von Gesprächen gegeben, urteilte das Gericht. Zeugen, denen die Ärztin ebenfalls Atteste ausgestellt hatte, dankten der 56-Jährigen. Eine Frau hatte nach Angaben des "Kölner Stadt-Anzeigers" angegeben, dass sie mit einer Maske das Gefühl habe, "dass mein Körper verbrennt".

Die Ärztin selbst gab sich am Dienstag uneinsichtig: Die Journalistin sei ein "Lockvogel" gewesen. Eine Pandemie habe es nie gegeben. Nach Angaben der "Bild"-Zeitung beantwortete die 56-Jährige die Frage der Richterin nach ihrem Namen mit "Tochter Gottes".

Richterin "nicht unparteilich" – weil sie Maske trägt

Ihre Identität als Stefanie L. sei "nicht belegt". Darüber hinaus empfinde sie das Gericht als "nicht unparteilich", schreibt der "Stadt-Anzeiger" – weil die Richterin selbst eine Maske trage.

All das bewahrte sie nicht vor einer Verurteilung in einem der 15 angeklagten Fälle. Die Strafe bezeichnete die Richterin als "milde". Die Medizinerin habe nicht aus Gewinnsucht gehandelt und einigen Patienten tatsächlich geholfen.

Verwendete Quellen
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