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Köln: Mann soll kleinen Neffen missbraucht haben – und schweigt vor Gericht


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Onkel schweigt vor Gericht
Kölner soll fünfjährigen Neffen missbraucht haben


21.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein Stoff-Teddy auf dem Boden (Symbolfoto): Vor dem Kölner Landgericht wird ein Fall um Kindesmissbrauch verhandelt. (Quelle: imago stock&people)

Neuer Missbrauchsfall? Ein 55-Jähriger soll seinen Neffen missbraucht haben – als der gerade einmal zwischen fünf und neun Jahren alt war.

Noch vor der Einschulung soll ein Junge von seinem Onkel schwer missbraucht worden sein. Der 55-jährige mutmaßliche Täter, der im rechtsrheinischen Köln lebt, steht nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 14 Fälle schweren Kindesmissbrauchs zur Last, die sich zwischen 2008 und 2011 ereignet haben sollen.

Außerdem sollen 2018 bei dem Mann Dutzende kinder- und jugendpornographische Bilddateien gefunden worden sein. Die Darstellungen zeigen laut Staatsanwaltschaft sowohl Jungen als auch Mädchen.

Der Anklage zufolge nutzte der Angeklagte seinen Neffen in Situationen aus, in denen seine Schwester ihm ihre Kinder zur Betreuung gebracht hatte. Anfangs sollen die Übergriffe in Momenten begonnen haben, in denen der damals erst Fünfjährige, mit Computerspielen beschäftigt gewesen sei.

Anklage: Onkel sperrte sich mit Neffen in Schlafzimmer ein

Später habe der Onkel sich auch mit dem Jungen im Schlafzimmer eingeschlossen und ihn missbraucht. Auslöser des Prozesses war der Cousin des mutmaßlichen Opfers: Als Zeuge sagte er aus, dass sich der Fünfjährige habe ihm gegenüber offenbart habe. Dadurch sei es zur Anzeige gekommen.

Mehr als ein abschätziges Kopfschütteln hatte der Angeklagte nicht übrig, als die Vorsitzende Richterin ihn fragte, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. "Das ist natürlich Ihr gutes Recht, aber wir haben hier ein Gutachten und eine massive Sachlage, bei der ein Geständnis das Strafmaß erheblich mildern kann", gab die Vorsitzende zu bedenken.

Angeklagter will schweigen: "Ich bin hierhergekommen, lebe hier, fertig"

Bei seiner Entscheidung möge der Angeklagte auch die Folgen für seine Familie berücksichtigen: "Wenn wir den Zeugen einen Tag lang vernehmen, ist das sehr belastend für ihn." Im Falle eines Geständnisses werde eine deutlich kürzere Zeugenbefragung ausreichen. Der mutmaßlich Geschädigte ist heute 20 Jahre alt.

Der Verteidiger kündigte an, man werde nur Angaben zur Person machen. Auch damit war der 55-Jährige zunächst nicht einverstanden, "möchte ich nicht. Ich bin hierhergekommen, lebe hier, fertig", sagte er. Auf Nachfrage ergänzte er, dass er mehrere Geschwister habe, gelernter Schlosser, derzeit aber arbeitslos sei. Im Jahr 1999 sei er ein Vierteljahr lang verlobt gewesen, "aber das hat nicht geklappt".

Weitere Beziehungen habe es nicht gegeben. Er lebe, seit seine Eltern getrennt seien, mit seiner Mutter zusammen. An dieser Stelle betonte er, dass nicht er bei seiner Mutter lebe, sondern diese bei ihm. Er kümmere sich um sie, weil sie zunehmend pflegebedürftig sei. Das Verfahren wird fortgesetzt. Ein Urteil ist für den 10. August anberaumt.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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