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Köln: Fahrer rast mit Blaulicht über Autobahn – und fliegt auf


Westlich von Köln
Autobahnraser mit Blaulicht-Trick – Polizei verfolgt ihn

Von dpa, pb

Aktualisiert am 20.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Blaulicht eines Polizeifahrzeuges leuchtet. (Symbolfoto): Nutzen dürfen es nur Einsatzkräfte.Vergrößern des Bildes
Das Blaulicht eines Polizeifahrzeuges leuchtet. (Symbolfoto): Nutzen dürfen es nur Einsatzkräfte. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa)

Eilt ein blaublinkendes Einsatzfahrzeug heran, muss man die Fahrspur freihalten. Diese Regel machte sich in NRW ein Mann zu nutze – bis er ertappt wurde.

Auf den Autobahnen westlich von Köln hat ein Autofahrer mit einem ungewöhnlichen Trick versucht, eine freie Fahrspur zu ergattern. Der 38-Jährige aus Frechen war dort laut den Kölner Ermittlern in der Nacht auf Sonntag auf den Autobahnen 1, 4 und 61 mit einem blinkenden Blaulicht in der Frontscheibe unterwegs – für die anderen Autofahrer das Signal, die Strecke für ein Einsatzfahrzeug zu räumen.

In einer Pressemitteilung von Montagabend berichtete die Polizei, dass der "falsche Polizist" Zeugen zunächst gegen ein Uhr in der Früh aufgefallen sei. Daraufhin hätten diese den Notruf gewählt.

Mann rast mit Blaulicht über die Autobahn

Zu diesem Zeitpunkt war der Mann gerade in Richtung Venlo mit dem blinkenden Warnlicht unterwegs: Bei hoher Geschwindigkeit und dichtem Auffahren habe er die anderen Verkehrsteilnehmer dort immer wieder dazu genötigt, die Fahrspur frei zu machen.

Eine Streife nahm die Verfolgung auf, stoppte den Mann schließlich und stellte die Leuchte sicher. Auf den Mann wartet jetzt eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und Amtsanmaßung. Als Motiv gab er Verärgerung durch andere Autofahrer an.

Dieser Ärger könnte sich nun rächen: Bei einer Verurteilung dürfte auf den Frechener eine deutliche Strafe warten: Während das Fahren mit Blaulicht in einem Zivilfahrzeug, das deutlich erkennbar kein Einsatzfahrzeug ist, mit 20 Euro Bußgeld belangt wird, kommen bei der Nötigung im Straßenverkehr und und Amtsanmaßung deutlich mehr dazu.

Polizei sucht andere Fahrer als Zeugen

So droht allein schon für die Nötigung im Verkehr drei Punkte in Flensburg, ein mehrmonatiges Fahrverbot und eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Auch bei der Amtsanmaßung, also etwa so handelt, als habe er ein öffentliches Amt inne, versteht der Gesetzgeber keinen Spaß: dafür ist ebenso eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.

Die Polizei bittet in dem Fall um die Mithilfe von aufmerksamen Fahrern, die zu derselben Zeit auf einer der genannten Autobahnen unterwegs waren: Wer Hinweise zur genauen Fahrstrecke des 38-Jährigen geben kann oder in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat, soll sich beim Verkehrskommissariat 4 telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de melden.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: § 132 Amtsanmaßung, Strafgesetzbuch (StGB)
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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