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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kinderporno-Täter schon wieder verurteilt Kein Therapieplatz frei – dann wurde er rückfällig
Ein einschlägig vorbestrafter Mann wird erneut verurteilt, diesmal für den Besitz von Kinderpornographie. Schon mit 15 war er auffällig. Ein Fall, der die langwierige Problematik um Missbrauch und Pädophilie zeigt.
Mehr als sein halbes Leben lang kommt er immer wieder mit dem Gesetz ins Konflikt, und das mit gerade einmal 31 Jahren. Schon wieder stand der Mann in Köln vorm Gericht, diesmal ging es um Kinderpornographie. Diesmal hatte die Polizei auf dem Handy des Mannes zwei Bilder und vier Videos gefunden, die Jungen in Missbrauchssituationen zeigen. Der Tatvorwurf: Besitz von Kinderpornographie, ein Verbrechen, für das eine Mindeststrafe von ein bis fünf Jahren gesetzlich vorgesehen ist.
Der Fall zeigt, wie hilflos alle Beteiligten oft sind, wenn eine krankhafte Pädophilie vorliegt. Schon in einem früheren Prozess hatte ein Gutachter die Neigung des Angeklagten zu Jungen im früh- und vorpubertären Alter als sexuelle Störung eingeordnet und festgehalten: Therapeutisch sei diese nicht zu behandeln, man könne nur Strategien entwickeln, um mit ihr umzugehen.
Dem Verteidiger zufolge fehlen jedoch genau dafür die Möglichkeiten, wenn pädophile Männer erst einmal zu Tätern wurden und inhaftiert sind: "In der Haft muss eine Täuschung gelebt werden", beschrieb der Anwalt. Häftlinge, die wegen Sexualstraftaten einsitzen, würden aus Sicherheitsgründen oft vorgeben, andere Verbrechen begangen zu haben – erst recht, wenn es um Taten zu Lasten von Kindern gehe.
Prozess in Köln: Als Jugendlicher schon auffällig
Die Gefängnisleitungen würden dieses Konstrukt unterstützen, um Auseinandersetzungen zwischen den Inhaftierten zu vermeiden. So sei es auch bei seinem Mandanten gewesen: "Die Haftaufenthalte waren nicht sonderlich produktiv. Er konnte dort nicht an seinem Problem arbeiten und mit niemandem darüber kommunizieren."
Mehr als sieben Jahre hat der 31-Jährige bereits hinter Gittern verbracht, weil er mehrfach wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Als er das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt kam, war er fast selbst noch ein Kind: "Er ist seit seinem 15. Lebensjahr wegen seiner sexuellen Neigung strafrechtlich in Erscheinung getreten", so der Verteidiger.
Bei seiner vorherigen Haftentlassung wurde der Angeklagte als besonders rückfallgefährdet eingestuft und bekam verschiedene Auflagen, darunter Gespräche mit einem Bewährungshelfer und der Polizei, außerdem das Verbot, sich Schwimmbädern oder Spielplätzen zu nähern. Und die Vorgabe, keinerlei unbegleiteten Kontakt mit Kindern zu haben. Außerdem sollte er mindestens zweimal im Monat Therapiegespräche führen – habe dafür aber keinen Platz gefunden, so der Anwalt.
Angeklagter: "Ich kämpfe wie wild dagegen an"
"Ich werde von Rückfallgedanken geplagt", habe sein völlig unbehandelter Mandant selbst gegenüber einer Polizeibeamtin geäußert. Diese habe das zum Anlass einer genaueren Prüfung genommen, wodurch letztlich die kinderpornographischen Dateien sichergestellt wurden.
Einige Zeit später habe der 31-Jährige mit ProFamilia Kontakt aufgenommen. In dieser Beratungsorganisation nehme er jetzt an wöchentlichen Gruppengesprächen teil und habe einmal im Monat eine therapeutische Einzelberatung, so der Anwalt.
Der Angeklagte zeigte sich wegen seiner jüngsten Taten einsichtig: "Ich bin wütend auf mich selbst. Es ist ja logisch, dass die Produktion solcher Videos gefördert wird, wenn man sie sich ansieht. Ich will definitiv kein Hands-On-Delikt mehr begehen, ich kämpfe wie wild dagegen an. Jede kleinste Gefahr wird sofort thematisiert."
"Haft hilft offenbar nicht"
Mit Gesprächen, in denen er solche Gefahren thematisieren kann, dürfte jedoch bald wieder Schluss sein: Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
"Wegsperren hilft zeitlich, aber nicht perspektivisch", hatte der Verteidiger gemahnt und sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Angesichts der massiven einschlägigen Vorstrafen und der Rückfallgeschwindigkeit sahen die Richter dafür jedoch eine Basis. "Haft hilft offenbar nicht", bestätigte die Richterin zwar, befand aber: "Mit der Freiheit können Sie auch nicht umgehen."
Sie warnte den Angeklagten, dass ihm eine Sicherungsverwahrung drohen könne, wenn er erneut mit ähnlichen Taten auffalle: "Derzeit gehört Kinderpornographie noch nicht zu den Straftaten, die dazu führen, aber ich würde keine Wetten darauf abschließen, dass das in der jüngeren Rechtsprechung so bleibt."
- Besuch der Gerichtsverhandlung