In Köln Messe/Deutz Mann filmt Frauen in Bahnhofstoilette – zu Geldstrafe verurteilt
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das Kölner Amtsgericht hat einen 49-jährigen Kölner zu einer Geldstrafe verurteilt: Er hatte sich im Juni 2021 im Deutzer Bahnhof in einer Kabine der Damentoilette versteckt und von dort in einer Nachbarkabine Menschen beim Toilettengang gefilmt.
So ganz sicher war sich ein 49-jähriger Angeklagter nicht, wie viel er vor Gericht sagen wollte. Zunächst verkündete er, es sei alles klar und er werde schweigen. Bei der Sichtung von Fotos gab er jedoch zu, dass diese ihn zeigen würden, identifizierte Tätowierungen und eine Hose als seine und bestätigte auch, dass die Aufnahmen mit seinem Smartphone gemacht worden waren.
Bei diesen handelte es sich teilweise um Selfies, teilweise aber auch um Bilder, mit denen der nicht vorbestrafte Mann sich eine Verurteilung einhandelte: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, teilweise des Intimbereiches, zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.800 Euro. Nach Erkenntnis des Gerichtes hatte der Angeklagte am Morgen des 30. Juni 2021 in der Damentoilette des Deutzer Bahnhofes vier Personen während ihres Toilettenganges gefilmt, darunter auch einen Mann.
Prozess in Köln: Mann hielt Handy in die Nachbarkabine
Eine der betroffenen Frauen machte vor Gericht eine Aussage. "Ich bin an dem Tag auf Dienstreise gefahren und wollte noch einmal zur Toilette gehen", berichtete die 25-jährige Business-Development-Managerin. Dabei, dass die mittlere Kabine verschlossen war, habe sie sich nichts gedacht und eine der seitlichen Kabinen benutzt.
"Ich war gerade dabei, meine Hose runterzuziehen, da habe ich unten ein Handy entdeckt, in dem ich mich selbst gesehen habe. Da war auch ein roter Punkt, wie wenn man etwas filmt", sagte die Zeugin: "Ich brüllte: 'Sofort raus hier!' und hörte dann, wie eine andere Person wegrannte."
Ein, zwei Schritte weit habe sie auch die Kabine verlassen und noch einen Mann in dreckiger, weißer Malerhose flüchten sehen. Dann sei sie zunächst zu ihrem Gepäck, das noch in der Kabine stand, zurückgekehrt und habe sich die Hände gewaschen. Dabei machte sie eine nützliche Entdeckung: "Ich habe gesehen, dass im Waschraum eine Videokamera war."
"Ich kann auf keine öffentliche Toilette mehr gehen, ohne daran zu denken"
Mit dieser Info suchte sie Hilfe bei Bahnhofsmitarbeitern. "Die waren geschockt und erzählten, dass auch sie diese Toilette nutzten", erinnerte die Zeugin. Mit dem Hinweis, dass sie sich an die Polizei wenden solle, und der Telefonnummer der Firma, die die Toilettenanlage betreibt, habe sie dann zunächst ihren Zug bestiegen.
Unterwegs rief die Frau schon bei der Toilettenfirma an: "Ich sagte ihnen, dass sie kein Videomaterial löschen sollten", berichtete sie. Am Zielort erstattete sie umgehend Anzeige bei der Polizei. So wurde der Täter gefunden.
Welche Auswirkungen das Erlebte auf sie gehabt habe, wollte der Amtsrichter von der Zeugin wissen. Sie schilderte: "Ich kann auf keine öffentliche Toilette mehr gehen, ohne darüber nachzudenken. Ich gehe auch nur noch in äußere Kabinen, dann muss ich nur auf einer Seite gucken."
An dieser Stelle kippte plötzlich die Stimme der zierlichen, kleinen Frau, die bis dahin so resolut aufgetreten war. Trösten würde sie allein die Tatsache, dass sie das Handy sah und reagieren konnte, bevor sie sich ganz ausgezogen hatte. "Die Zeugin hat tapfer ausgesagt, aber die Auswirkungen sind eindeutig massiv", befand der Richter. Er verurteilte den arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro.
- Besuch der Gerichtsverhandlung