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Nebenklage: Mehrjährige Haft für mutmaßlichen KZ-Wachmann


Brandenburg an der Havel
Nebenklage: Mehrjährige Haft für mutmaßlichen KZ-Wachmann

Von dpa
23.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen hat sich die Nebenklage für eine mehrjährige Haftstrafe ausgesprochen. Ein Strafmaß unterhalb von fünf Jahren könne seinen Mandanten nur "mit großer, großer Mühe vermittelt werden", sagte der Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther am Montag in Brandenburg/Havel. Ein konkretes Strafmaß nannte Walther, der elf Nebenkläger vertritt, aber nicht. Nebenkläger-Anwalt Hans-Jürgen Förster forderte, ein Mindestmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe dürfe nicht unterschritten werden.

In dem Prozess wird einem 101-jährigen Angeklagten Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen von 1942 bis 1945 vorgeworfen.

In der vergangenen Woche hatte die Oberstaatsanwaltschaft fünf Jahre Haft für den mutmaßlichen SS-Wachmann gefordert. Ob er die Freiheitsstrafe angesichts des hohen Alter verbüßen könne, ist laut der Anwälte eine Angelegenheit der Strafvollstreckung. Das Verfahren des Landgerichts Neuruppin findet aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel statt.

Walther betonte, eine wirklich angemessene Strafe gebe es nicht: "Die Gräueltaten waren so furchtbar, dass jede Teilnahme, selbst wenn sie nur von untergeordneter Bedeutung war, nicht hoch genug bestraft werden kann."

Der 101-Jährige ist angeklagt, als damaliger Wachmann im KZ Sachsenhausen in Brandenburg Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes.

Der Angeklagte selbst bestritt bisher, dass er in dem KZ überhaupt tätig war. Er arbeitete nach eigenen Angaben in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene.

Das Leid der KZ-Überlebenden und ihrer Familien sei so unermesslich wie ihre Sehnsucht nach Gerechtigkeit, sagte Walther. Tausende Menschen seien in Sachsenhausen grausam ermordet worden. "Die Aufgabe des Angeklagten bestand darin, dieses tägliche Morden in einem abgesicherten und bewachten Bereich möglich zu machen - und das ist Beihilfe zum Mord", erläuterte der Anwalt. Das System von Terror und Willkür in den Konzentrationslagern sei grenzenlos und ohne jede Gnade gewesen.

Doch ernsthaft sei gegen den mittlerweile hochbetagten Mann nach Ende des Zweiten Weltkriegs nicht ermittelt worden. "Er konnte sein Leben ohne jede Angst vor einem Strafverfahren oder eine Strafe in der DDR führen."

Walther sagte mit Blick auf das Prozessende, dass das letzte Wort dem Angeklagten noch eine Chance für eine offene Reue biete. In verschiedenen Fällen der vergangenen Jahre hätten Angeklagte eingeräumt, dass sie Angehörige der SS-Wachmannschaft waren und sich teils entschuldigt. Auch wenn es Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Entschuldigungen gegeben hätte, habe man den Schluss ziehen können, dass die Angeklagten zu ihrer Schuld standen, sagte Walther.

Am Dienstag sollen weitere Nebenkläger das Wort haben. Die Verteidigung könnte nach dem bisherigen Zeitplan am 1. Juni plädieren, das Urteil könnte am 2. Juni fallen.

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