Magdeburg Grünen-Politiker pocht gegenüber Regierung auf Auskünfte
Der Grünen-Politiker Olaf Meister hat Klage gegen die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eingereicht. Das bestätigte eine Sprecherin des Landesverfassungsgerichts in Dessau-Roßlau auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Es handele sich um ein sogenanntes Organstreitverfahren. Der Landtagsabgeordnete sieht sich in seinem Informationsrecht und der damit verbundenen parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung beschnitten.
Hintergrund sind mehrere Kleine Anfragen Meisters zum Braunkohlerevier im Landessüden. Die Beantwortung einzelner Fragen lehnte das Wirtschaftsministerium mit dem Verweis ab, dass die Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines betroffenen Unternehmens berührten und diese einer vertraglich vereinbarten Verschwiegenheit unterlägen.
Konkret geht es um Auskünfte, die die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag) betreffen. Das Unternehmen muss laut Meister ein Sondervermögen in Höhe von 163,7 Millionen Euro zur finanziellen Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden bilden. Der Grünen-Politiker will unter anderem wissen, wie hoch die gebildeten Rückstellungen für die Renaturierungsmaßnahmen aktuell sind. "Wir wollen sicherstellen, dass der Steuerzahler nicht auf den Kosten sitzen bleibt", sagte Meister der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.
Die Grünen sind seit dem Wechsel von Schwarz-Rot-Grün zu Schwarz-Rot-Gelb im Herbst 2021 in der Opposition. Meisters Fraktion sieht den Zugang zu den Informationen als Kontrolle der Landesregierung an. "Es ist aus unserer Sicht juristisch nicht haltbar, die Auskünfte zu verweigern." Würde zu wenig Geld in den Topf eingezahlt, könne das auf den Landeshaushalt durchschlagen. Wenn man die Informationen nicht für alle zugänglich machen wolle, hätte man über die Geheimschutzstelle des Landtags eine vertrauliche Einsichtnahme ermöglichen können, sagte der Grünen-Politiker. "Aber auch das hat die Landesregierung nicht angeboten."
Das Wirtschaftsministerium bestreitet das. Dem Abgeordneten sei eine Einsicht über die Geheimschutzstelle gewährt worden, teilte das Haus von Minister Sven Schulze (CDU) auf Anfrage mit. Hierzu habe sich der Minister am 2. März 2022 in einem Schreiben an den Landtag gewandt. "Ich habe dazu nichts erhalten, mich hat niemand kontaktiert", sagte Meister. Er werde das prüfen. Mit einer Einsicht über die Geheimschutzstelle werde das grundsätzliche Problem aber nicht gelöst, denn diese Informationen dürfe er in der Öffentlichkeit nicht verwenden.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Abgeordneter in Sachsen-Anhalt vor das Landesverfassungsgericht zieht. So hatte das Gericht im Februar 2021 schon einmal im Sinne der Parlamentarier entschieden. Damals gaben die Richter Thomas Lippmann (Linke) Recht, der sich gegen eine aus seiner Sicht unzureichende Antwort des Bildungsministeriums gewehrt hatte. Konkret ging es um die Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern wegen zu wenig Unterricht keine Noten bekamen.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich zudem die Linken-Abgeordnete Henriette Quade an das Landesverfassungsgericht gewandt, weil sie ihr parlamentarisches Fragerecht beeinträchtigt sieht. In dieser Sache geht es um Auskünfte zu einem früheren Direktor des Landeskriminalamts. Laut einer Gerichtssprecherin steht ein Termin noch aus.