Gießen Verteidigung von verurteilter Aktivistin geht in Revision
Im Fall der Umweltaktivistin "Ella" hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt. Das teilte ein Justiz-Sprecher am Montag mit. Das Gericht hatte die Frau Anfang April in einem Berufungsprozess zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Damit hoben die Richter die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Alsfeld auf und verringerten das Strafmaß für die Angeklagte um ein halbes Jahr. Die Staatsanwaltschaft habe kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Berufungskammer eingelegt. Nun müsse das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Urteil prüfen, sagte der Sprecher des Landgerichts Gießen.
Hintergrund des Falls sind die Proteste um den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen. Die Angeklagte soll im Herbst 2020 bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forst in rund 15 Metern Höhe einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben. Das Landgericht verurteilte sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des tätlichen Angriffs auf diese sowie wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Identität der Aktivistin ist unbekannt, sie wird allgemein "Ella" genannt. Sie sitzt seit dem angeklagten Vorfall im Gefängnis. Die Verteidigung hatte darauf plädiert, das Verfahren gegen die Angeklagte einzustellen, die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.