Region Hannover Personal in Seniorenheim trägt keine Masken – Strafzahlung
Die Mitarbeiter eines Seniorenheims haben in Niedersachsen massiv gegen die Maskenpflicht verstoßen. Selbst nach Kontrollen des Gesundheitsamts zeigte sich die Heimleitung nicht einsichtig – und reichte Klage ein.
In einer Einrichtung für Senioren hat das Personal teilweise ohne Mund-Nasen-Schutz gearbeitet und damit gegen die Maskenpflicht verstoßen. Das berichtet die "Neue Presse".
Nach Kontrollen des Gesundheitsamtes Ende September und der Anordnung, sich an die Pflicht zu halten, reichte die Heimleitung Klage beim Gericht ein und wehrte sich zunächst gegen Strafzahlungen – anstatt den Anweisungen zu folgen. Der Eilantrag des Seniorenheims wurde am Montag abgelehnt.
Hannover: Seniorenheim klagt gegen Anordnung zur Maskenpflicht
Laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts Hannover habe in dem Pflegeheim nur das Personal, das weder geimpft noch genesen ist, eine Maske tragen müssen. "Noch am selben Tag der unangekündigten Kontrolle ordnete die Antragsgegnerin an, dass alle Beschäftigten eine medizinische Maske in der Einrichtung zu tragen haben", wird die Sprecherin zitiert. Die Region Hannover habe der Heimleitung bei Nichtbefolgung mit einem Zwangsgeld gedroht.
Eine zweite Kontrolle durch das Gesundheitsamt ergab jedoch, dass das Pflegepersonal des Seniorenheims zum Teil weiterhin ohne Maske gearbeitet habe. Statt das nun fällige Zwangsgeld zu zahlen und sich an die Corona-Verordnung zu halten, klagte die Leitung gegen die Anordnung der Maskenpflicht sowie die Festsetzung der Strafzahlung.
Die Heimleitung begründete laut dem Bericht den Schritt damit, dass die Anordnung der Maskenpflicht im Hinblick auf Geimpfte und Genesene unter anderem gegen die Niedersächsische Verordnung verstoße. Nach deren Wortlaut seien Geimpfte und Genesene von der Maskenpflicht ausgenommen.
Senioren besonders gefährdete Gruppe der Gesellschaft
Dies wurde nun seitens des Gerichts abgelehnt – gerade im Hinblick darauf, dass auch vollständig geimpfte Personen sich infizieren und das Virus weitergeben könnten. Besonders die Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims stellten eine vulnerable Gruppe dar und seien daher gefährdet.
Die nicht namentliche genannte Einrichtung habe nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einzulegen.