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Abschiebungen nach Afghanistan: Kehrtwende in Niedersachsen?


"Bereiten uns jederzeit darauf vor"
Abschiebungen nach Afghanistan: So geht Niedersachsen vor

Von dpa, t-online
14.02.2025 - 14:36 UhrLesedauer: 1 Min.
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Abflug am Flughafen (Symbolfoto): Niedersachsen selbst entscheidet nicht, wer abgeschoben wird. (Quelle: IMAGO/imago)
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Abschiebungen nach Afghanistan waren lange Zeit ausgeschlossen, jetzt folgt die Kehrtwende. So will Niedersachsen mit dem Thema umgehen.

Mögliche neue Abschiebeflüge nach Afghanistan könnten auch Straftäter aus Niedersachsen umfassen. "Wir bereiten uns jederzeit darauf vor, dass ein Flug stattfinden könnte", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover. Konkrete Hinweise auf einen bevorstehenden Flug gebe es jedoch nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach einer Gewalttat in München betont, dass weitere Abschiebungen nach Afghanistan vorgesehen seien. In Niedersachsen könnte dem Ministerium zufolge eine zweistellige Zahl von Personen betroffen sein. Dabei handle es sich um schwere Straftäter.

Schwere Straftaten: Diese Personen wurden abgeschoben

Das Land Niedersachsen entscheidet nicht darüber, wer tatsächlich abgeschoben wird. "Wir liefern Daten zu Personen, die unserer Ansicht nach infrage kommen. Die Prüfung obliegt dann dem Bundesinnenministerium", sagte der Sprecher weiter. "Wir tun das, was wir auf unserer Seite tun können und sind vorbereitet." Aufgrund der dort herrschenden Taliban sei es jedoch nicht möglich, im großen Stil nach Afghanistan abzuschieben, fügte der Sprecher von Ministerin Daniela Behrens (SPD) hinzu.

Ende August waren erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder 28 Menschen von Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden, darunter fünf Männer aus Niedersachsen im Alter zwischen Mitte 20 und Mitte 30. Diese wurden wegen Totschlags, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrugs und Diebstahls verurteilt.

Im Juni 2024 wurden in Niedersachsen insgesamt 41 vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen als Mehrfach- oder Intensivtäter sowie schwere Straftäter eingestuft. Eine aktuelle Zahl dazu nannte das Innenministerium auf Nachfrage nicht.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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