Kritik an Partei AfD scheitert mit Klagen gegen Belit Onay
Das Verwaltungsgericht Hannover weist zwei Klagen der AfD gegen Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) ab. Thema waren kritische Meinungsäußerungen im Stadtrat.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Klagen der AfD gegen den Oberbürgermeister der niedersächsischen Landeshauptstadt, Belit Onay (Grüne), abgelehnt. In beiden Fällen ging es um kritische Äußerungen von Vertretern der Stadtverwaltung im Stadtrat.
Im ersten Verfahren wurde eine Bemerkung des Ersten Stadtrats während einer Debatte zu Abschiebungen aus dem April 2022 geprüft. Die AfD sah darin einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, da das Menschenbild der Partei kritisiert wurde. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Äußerung zwar negativ wertend war, aber noch nicht die Grenze zu ungebührlichem Verhalten oder Schmähkritik überschritt.
Gericht: AfD hätte direkt auf Meinungsäußerung reagieren können
Im zweiten Fall verließen Onay und andere führende Verwaltungsvertreter den Sitzungssaal während einer Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Dezember 2022. Auch hier sah die AfD einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Das Gericht befand jedoch, dass die AfD sofort mit einem Antrag zur Geschäftsordnung hätte reagieren können, anstatt später den Klageweg zu beschreiten.
Die Richter wiesen darauf hin, dass ein direkter Bezug zum Beratungsgegenstand bestand und keine schwerwiegende Unsachlichkeit vorlag. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig; Rechtsmittel sind möglich.
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- Nachrichtenagentur afp