Bis zum 19. Januar Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, sollte jetzt handeln. Ab dem 19. Januar sind alte Führerscheine nicht mehr gültig.
In Deutschland müssen bis 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch läuft schrittweise, je nach Datum der Ausstellung. 2025 müssen alle zum Amt, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt worden ist. Denn am 19. Januar werden sie ungültig. Wie funktioniert der Umtausch in Hannover?
Führerrschein umtauschen: Im Amt oder online
Wer seinen Führerschein umtauschen will, hat dafür zwei Möglichkeiten: entweder vor Ort in einem der Bürgerämter der Landeshauptstadt oder online. Für die erste Option ist ein Termin nötig, der über die Webseite termin.hannover-stadt.de buchbar ist. In der Auswahlmaske ist "Umtausch EU-Führerschein" anzuwählen. Während des Termins wird ein Antrag gestellt (Kosten: 32,82 Euro) und der alte Papierführerschein wird entwertet und befristet. Der neue Scheckkartenführerschein wird dann später direkt von der Bundesdruckerei zum Antragsteller nach Hause geschickt.
Alternativ kann die neue Version im Internet beantragt werden (Kosten: 26,50 Euro). Dann muss der Antragsteller allerdings zur Abholung des neuen Führerscheins in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen. Dort wird auch der alte Schein entwertet.
Um einen neuen Führerschein zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung, ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) und der ursprüngliche Führerschein. Wurde dieser nicht von der Stadt Hannover ausgestellt, ist zudem eine Karteikartenabschrift notwendig. Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat.
Die weiteren Umtauschfristen
Bei Papier-Führerscheinen (Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Scheckkartenführerscheinen gilt das Jahr der Ausstellung. Den Führerschein müssen alle tauschen, die diesen vor dem 19. Januar 2013 gemacht haben:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
- serviceportal.hannover-stadt.de: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- bmdv.bund.de: Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?