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Niedersachsen: Regierung fordert diese Strafen für "Catcalling"


Hinterherpfeifen bald strafbar?
Landesregierung fordert Strafen für verbale sexuelle Belästigung

Von dpa
Aktualisiert am 22.10.2024 - 18:05 UhrLesedauer: 1 Min.
Kommentare, die Frauen sich oft anhören müssen, sind mit Kreide auf den Boden geschrieben: Niedersachsens Regierung will "Catcalling" strafbar machen.Vergrößern des BildesKommentare, die Frauen sich oft anhören müssen, sind mit Kreide auf den Boden geschrieben: Niedersachsens Regierung will, dass "Catcalling" strafbar wird. (Quelle: André Hirtz / Funke Foto Services/imago-images-bilder)

Niedersachsens Landesregierung fordert, dass verbale sexuelle Belästigungen strafbar werden. Diese Strafen sieht der Entwurf vor.

Niedersachsens Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass sexuelle Belästigung mit Worten oder Gesten strafbar wird. Das Kabinett beschloss dafür einen Gesetzentwurf, mit dem verbale und nonverbale sexuelle Belästigung als neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen würde.

Für erhebliche Belästigungen sieht der Entwurf als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Das Ziel sei es, insbesondere Frauen und Mädchen besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Wahlmann: Niemand hat Recht, Frauen verbal zu belästigen

"Viel zu viele Mädchen und Frauen müssen bislang erleben, dass Männer sie mit Worten oder Gesten zum bloßen Sexualobjekt degradieren", sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Damit müsse Schluss sein. "Dabei soll niemand für einen verunglückten Flirtversuch bestraft werden. Aber genauso hat niemand das Recht, Frauen und Mädchen ungefragt mitzuteilen, dass er sie nur als Objekte seiner sexuellen Fantasien ansieht."

Bisher gebe es eine "Strafbarkeitslücke", erklärte die Landesregierung, weil solche Belästigungen in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar seien. Auch als Ordnungswidrigkeit könnten sie in den meisten Fällen nicht verfolgt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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