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VWN Hannover: Betriebsratschef erhält mehr Gehalt statt weniger


Nun steigt sein Gehalt
VWN: Betriebsratschef gewinnt vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 10.10.2024Lesedauer: 2 Min.
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VWN-Werk in Stöcken (Symbolfoto): Der VWN-Betriebsrat, der sich gegen die Kürzung seines Gehalts wehrte, bekam vor Gericht recht. (Quelle: IMAGO/Nancy Heusel/imago)
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Der Betriebsratschef von VWN hat auch in zweiter Instanz den Gehaltsstreit mit seinem Arbeitgeber gewonnen. Statt einer Kürzung bekommt er nun mehr Geld.

Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat der hannoversche Betriebsratschef Stavros Christidis auch in zweiter Instanz gewonnen. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Berufung von Volkswagen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts sei zurückgewiesen worden. Das Arbeitsgericht hatte im Oktober zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) entschieden und ihm statt der von VW geplanten Kürzung sogar eine Gehaltserhöhung zugesprochen.

Eine Tarifstufe rauf statt sechs runter

Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2.000 Euro pro Monat, um die VW das tarifliche Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das Arbeitsgericht Hannover hatte das im Oktober 2023 für nicht rechtens erklärt. Statt weniger, müsse er sogar mehr verdienen.

Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. VW wollte ihn dagegen um sechs Stufen heruntersetzen.

Dieses Urteil wurde vom Landesgericht nun bestätigt (Az.: 8 Sa 797/23). Es ist noch nicht rechtskräftig. VW kann dagegen Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen. Nach Angaben des Konzernbetriebsrats sind dort bereits mehrere Fälle anhängig. Das Landesarbeitsgericht hat laut Arbeitnehmervertretung bisher in allen zwölf Fällen, die dort in zweiter Instanz verhandelt wurden, den Betriebsräten recht gegeben.

BGH-Urteil sorgt für Unsicherheit

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang 2023. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Zugleich hatte der BGH die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen langjähriger Arbeitnehmervertreter verworfen. VW hat daraufhin mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen vors Arbeitsgericht.

Der Bund hat die Regeln für die Vergütung freigestellter Betriebsräte inzwischen geändert und um klarstellende Regelungen ergänzt. Damit sollte laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Unsicherheit beseitigt werden, die nach dem BGH-Urteil entstanden war. Die Neuregelung war im Sommer einstimmig vom Bundestag beschlossen worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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