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Hannover: Mordprozess am Landgericht – Frau legte "Monsterbuch" an


Tod durch 37 Messerstiche
Mordprozess in Hannover: Angeklagte führte "Monsterbuch"

Von dpa
25.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Die 50 Jahre alte Angeklagte spricht mit ihrem Verteidiger. Die Frau soll ihre 74 Jahre alte Mutter getötet und anschließend die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt haben.Vergrößern des Bildes
Die 50 Jahre alte Angeklagte spricht mit ihrem Verteidiger: Die Frau soll ihre 74 Jahre alte Mutter getötet und anschließend die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt haben. (Quelle: Christina Sticht/dpa)
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Eine Frau tötet mutmaßlich ihre eigene Mutter und zündet die Wohnung an. Während des Prozesses gegen sie kommen düstere Fantasien ans Tageslicht.

Wegen Mordes an ihrer Mutter und schwerer Brandstiftung soll eine 50-Jährige aus Hannover nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 14,5 Jahre im Gefängnis verbringen. Die Vertreterin der Anklagebehörde beantragte am Landgericht Hannover darüber hinaus, das "Monsterbuch" der gelernten Bürokauffrau einzuziehen. Darin hatte die Frührentnerin detailliert Tötungs- und Folterfantasien geschildert.

Ihr wird vorgeworfen, am 29. Dezember 2023 die 74-Jährige mit 37 Messerstichen getötet und am Neujahrstag die gemeinsame Wohnung in Brand gesetzt zu haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Am ersten Prozesstag hatte die Angeklagte die Tat gestanden und behauptet, sie habe ihre Mutter bestrafen, aber nicht töten wollen. Mit Hammerschlägen habe sie die Schlafende zunächst nur betäuben wollen. Anschließend habe sie vorgehabt, sich selbst umzubringen.

Mord- und Folterfantasien: Frau legte "Monsterbuch" an

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rückte die 50-Jährige von dem geplanten Suizid ab. So habe die Angeklagte alle Räume der Wohnung, aber nicht ihr eigenes Zimmer mit brennbarem Material präpariert, argumentierte die Staatsanwältin. Auf ihrer toten Mutter habe sie dagegen einen Scheiterhaufen errichtet und Katzenstreu sowie drumherum Konfetti verstreut, um diese noch im Tod zu erniedrigen – wie zuvor im "Monsterbuch" festgehalten. Deshalb sei die Frau auch wegen Störung der Totenruhe angeklagt worden.

Die Juristin folgte in ihrem Plädoyer der psychiatrischen Gutachterin, die die 50-Jährige zuvor als vermindert schuldfähig eingestuft hatte. Die Frau hat seit Langem eine schwere Depression und der Psychiaterin zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Als Folge ihrer Erkrankung ist der Ärztin zufolge die Perspektive der Angeklagten verengt: Sie sei überzeugt davon, dass allein ihre Mutter schuld sei an ihrer persönlichen Misere.

Das Plädoyer der Verteidigung wird am Freitag erwartet. Am Mittag oder Nachmittag könnte dann auch schon das Urteil verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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