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JVA Lehrte: Mann will betrunken in Knast einbrechen – Urteil


JVA Lehrte
Mann wollte betrunken in Knast einbrechen: Jetzt die Strafe

Von t-online
03.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Angeklagter im Amtsgericht Lehrte (unkenntlich gemacht). Davor steht sein Anwalt Christoph Rautenstengel.Vergrößern des BildesAngeklagter im Amtsgericht Lehrte (unkenntlich gemacht). Davor steht sein Anwalt Christoph Rautenstengel. (Quelle: Michael Matthey/dpa)
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Ein kurioses Urteil: Sieben Monate Haft für einen Mann, der unbedingt zurück ins Gefängnis wollte. Der Richter schmunzelte: "Die meisten wollen raus."

Ein 33-jähriger Mann wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Lehrte zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Der Grund: Er hatte im Dezember 2022 versucht, sturzbetrunken in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover einzudringen – nur wenige Tage nach seiner Entlassung.

Der Vorfall ereignete sich, als der Mann einen Kumpel im Gefängnis besuchen wollte, aber aufgrund seiner starken Alkoholisierung abgewiesen wurde. Daraufhin kletterte er über einen Zaun und setzte sich auf den Rasen zwischen Zaun und Gefängnismauer. Als Polizeibeamte ihn ansprachen, leistete er Widerstand, ohne jedoch zu schlagen oder zu treten. Die Beamten setzten Pfefferspray und einen Schlagstock ein, um ihn zu überwältigen.

Extrem hoher Pegel festgestellt

Richter Robert Glaß, Direktor des Amtsgerichts Lehrte, kommentierte den Fall mit einem Schmunzeln: "Die meisten wollen raus." Zur Tatzeit hatte der Verurteilte laut Blutuntersuchung einen Alkoholpegel von 3,9 Promille. Aufgrund seiner Schuldunfähigkeit wurde er wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt.

Der 33-Jährige, der seit 2011 bereits 49 Eintragungen im Bundeszentralregister hat, beteuerte vor Gericht: "Ich bin komplett weg vom Alkohol." Sein Anwalt Christoph Rautenstengel erklärte, dass seinem Mandanten das Verhalten "außerordentlich peinlich" sei und er es bedauere.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung gefordert, da eine positive Sozialprognose nicht möglich sei. Der Verteidiger kündigte an, eine Anfechtung des Urteils zu prüfen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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