Niedersachsen Landtagsabgeordnete erhalten künftig mehr Geld
Niedersachsens Landtagsabgeordnete werden ab Juli besser entlohnt. Bei einer anderen Berufsgruppe wurde das Grundgehalt hingegen verringert.
Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag Besoldungsänderungen für Landtagsabgeordnete und Polizeipräsidenten beschlossen. Die monatliche Grundentschädigung von Abgeordneten des niedersächsischen Landtags wird von rund 7.485 Euro auf rund 7.635 Euro angehoben (plus 2 Prozent). Der Landtag bestätigte die Anhebung am Dienstag einstimmig. Grundlage für die Erhöhung ist die allgemeine Einkommensentwicklung im Land.
Außerdem wird die pauschale Aufwandsentschädigung von rund 1.526 Euro um 7,2 Prozent auf rund 1.635 Euro angehoben. Dieser Wert orientiert sich an der Preisentwicklung in Niedersachsen. Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) und ihre Stellvertreter erhalten höhere Bezüge.
Zuvor wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, dass Landtagsabgeordnete mehr Unterstützung bei der Wahrnehmung ihres Mandats erhalten. Damit wurde die Erhöhung des Stundenkontingents von 50 auf 60 Stunden pro Woche für Personen erhöht, die jedes Mitglied des Landtags zu seiner Unterstützung beschäftigen kann. Diese Stundenregelung gilt vom 1. Juli an.
Reform soll Posten als Polizeipräsident attraktiver machen
Die Polizeipräsidenten und -präsidentinnen in Niedersachsen bekommen hingegen künftig weniger Geld. Im Gegenzug gelten die Polizeichefs nicht mehr als politische Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, sondern als reguläre Laufbahnbeamte. Auch diese gesetzlichen Änderungen hat der Landtag am Dienstag einstimmig beschlossen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte erklärt, die Reform solle den Posten als Polizeipräsident für jüngere Aspiranten interessanter machen.
Bisher werden sechs der sieben Polizeipräsidenten und -präsidentinnen nach der Besoldungsgruppe B4 bezahlt, mit einem Grundgehalt von knapp 9.200 Euro im Monat. Nach dem neuen Verfahren kommen sie in die Gruppe B3 mit knapp 8.700 Euro im Monat. Der Präsident der Polizeidirektion Hannover liegt jeweils eine Besoldungsgruppe darüber.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte diese Änderungen schon bei der Vorstellung der Pläne gelobt. Für den Landespolizeipräsidenten und den Verfassungsschutzpräsidenten gelten die neuen Regeln nicht.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- landtag-niedersachsen.de: Beschlussempfehlung