Harley, Geld und Häuser Erbschaften bescheren Niedersachsen Geldsegen
Erbschaften spülen Millionen in Niedersachsens Landeskasse: 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Woher kommt das Geld?
Das Land Niedersachsen hat erneut ein sattes Millionenplus aus Erbschaften verzeichnet. Nach Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben blieben im Jahr 2022 rund 11,4 Millionen Euro übrig, wie das Landesamt für Bau und Liegenschaften auf Anfrage mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als der Saldo 8,66 Millionen Euro betragen hatte. Im Vergleich zu 2018 (5,6 Millionen Euro) hat sich die Summe sogar mehr als verdoppelt.
Alleine aus der Verwertung von Immobilien konnte das Land diesmal knapp 12,3 Millionen Euro verbuchen. Hinzu kamen weitere Einnahmen von 9,2 Millionen Euro etwa in Form von Bargeld, Geld auf Konten, aber auch aus Lebensversicherungen oder aus dem Verkauf von Gegenständen wie Fahrzeugen und Möbeln. Dem gegenüber standen Ausgaben von 10,1 Millionen Euro, weil zum Beispiel Immobilienkredite abgelöst werden mussten.
Das Landesamt betonte, dass man nicht nur auf die Einnahmen schauen sollte. Denn die Verwaltung und Abwicklung der Nachlässe bedeute für den Staat oft auch eine hohe Belastung, insbesondere bei den Immobilien, die in der Regel in einem schlechten Zustand seien.
Vermögensgegenstände werden versteigert
Immer wieder finden sich in den Erbschaften auch kuriose Gegenstände - 2022 zum Beispiel eine Harley Davidson. In früheren Jahren waren auch schon mal Modellbahnen, Bagger, alte Aktien, Kunstwerke und sogar lebende Tiere darunter.
Sogenannte bewegliche Vermögensgegenstände werden online auf der Seite www.zoll-auktion.de verkauft. Auch die Immobilien werden online angeboten – auf der Seite www.immobilien.niedersachsen.de. Tiere werden artgerecht abgegeben.
Der Staat erbt unter anderem dann, wenn er testamentarisch als Erbe eingesetzt wird. Er springt aber auch dann ein, wenn der oder die Verstorbene keine Angehörigen als mögliche Erben hinterlässt oder wenn die in Betracht kommenden Erben die Erbschaft nicht antreten wollen. Ausschlagen kann der Staat das Erbe nicht.
- Nachrichtenagentur dpa