"Letzte Generation" Niedersachsens Justizministerin gegen höhere Strafen für Klimaaktivisten
Sollten Klimaaktivisten härter bestraft werden, wenn sie Straßen blockieren? Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) spricht sich dagegen aus.
Niedersachsens neue Justizministerin Kathrin Wahlmann hat in der Debatte über Proteste von Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" Forderungen nach härteren Strafen zurückgewiesen. "Das ist immer so ein typischer Reflex: Sobald in unserer Gesellschaft ein neues, unerwünschtes Phänomen auftaucht, ruft jemand nach höheren Strafen", sagte die SPD-Politikerin der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".
"Wir haben ein funktionierendes, gut austariertes Strafrecht. Und ich meine, dass die Strafrahmen, die wir haben, ausreichen", so Wahlmann.
Union fordert Freiheitsstrafen für Klima-Protest
Um auf die drohende Klimakatastrophe aufmerksam zu machen, hatten die Aktivisten der "Letzten Generation" Straßen blockiert und Kunstwerke in Museen mit Kartoffelbrei beworfen. Im Bundestag wurde unlängst hitzig über eine mögliche Strafverschärfung für Klimaaktivisten diskutiert. Die Union forderte in einem Antrag Freiheitsstrafen für bestimmte Formen des Klima-Protests.
Wahlmann erklärte, es müsse immer der Einzelfall geprüft werden. "Aber in der Regel ist das eine Nötigung, wenn der nachfolgende Verkehr blockiert wird. Dann kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre in Frage. Das reicht aus, meine ich", sagte die Juristin. Wahlmann ist seit kurzem Justizministerin der neuen rot-grünen Landesregierung. Zuvor hatte sie mehrere Jahre als Richterin gearbeitet.
Bei den Aktionen in Museen müsse über Sachbeschädigungen nachgedacht werden, wenn etwas beschädigt werde, sagte sie. Auch hier reiche es aus, den Rahmen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren auszuschöpfen: "So viel Zutrauen sollten wir in unsere Richterinnen und Richter haben, dass sie das richtige Strafmaß finden."
Wahlmann teilt die Sorge, dass Mäzene ihre Kunstwerke aus Museen nehmen könnten. Aber: "Wenn nichts beschädigt worden ist, kann es auch keine Sachbeschädigung sein."
- Nachrichtenagentur dpa