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Prinz Ernst August von Hannover | Sprecher: Waffenverbot rechtskräftig


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Österreichisches Urteil rechtskräftig
Prinz Ernst August der Unbewaffnete


Aktualisiert am 16.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Prinz Ernst August von Hannover während einer Peru-Reise (Archivbild): In Österreich ließ der Welfenprinz eine wichtige Frist verstreichen.Vergrößern des Bildes
Prinz Ernst August von Hannover während einer Peru-Reise (Archivbild): In Österreich ließ der Welfenprinz eine wichtige Frist verstreichen. (Quelle: Leonardo Fernandez/getty-images-bilder/getty-images-bilder)
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Ernst August von Hannover hat keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil in Oberösterreich eingelegt – das hat schwerwiegende Folgen für den Welfenprinz.

Nachdem Ernst August von Hannover gegen ein Waffenverbot im März dieses Jahres vor das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gezogen war und verloren hatte, ließ der 68-Jährige nun eine entscheidende Widerspruchsfrist verstreichen. "Jetzt ist das Urteil rechtskräftig", sagte ein Gerichtssprecher am Freitag zu t-online. Zuvor hatten die "Salzburger Nachrichten" über den Vorgang berichtet.

Damit erhält der Welfenprinz weder seinen Waffenpass zurück noch seine Jagdwaffen, die er nach einem Polizeieinsatz im Juli 2020 abgeben musste.

In Österreich ist der Urenkel des letzten deutschen Kaisers vorbestraft, nachdem er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Ernst August unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem österreichischen Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hatte. Auch Morddrohungen soll der 68-Jährige ausgesprochen haben.

Ernst August ist passionierter Jäger

Der Prinz selbst wurde damals vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Im anschließenden Strafprozess erteilte die Richterin auch die Weisung, dass Ernst August zum Schutz des Verwalter-Ehepaares drei Jahren nicht an seinem Wohnsitz im oberösterreichischen Almtal leben dürfe.

Skandalakte Ernst August: "Der Welfenprinz und seine Aussetzer"

Mit dem Thema Waffen beschäftigte sich eine österreichische Behörde damals gesondert: Die zuständige Landesbehörde Gmunden verhängte nach dem Vorfall ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Prinzen. Die Polizei hatte dem passionierten Jäger neben dessen Jagdgewehren auch zwei Pistolen und einen Revolver entzogen. Ernst August besaß seit dem Jahr 1985 einen Waffenpass und eine Waffenbesitzkarte aus dem Jahr 1994. Gegen die Entscheidung in erster Instanz war der Welfenprinz noch in Berufung gezogen – und verlor.

Auch Streit um Marienburg geht verloren

Weil das Urteil aus dem März dieses Jahres nun rechtskräftig ist, werde es laut einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" für Ernst August schwierig, in Österreich jemals wieder an seine Waffen zu kommen: "Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt", zitiert das Blatt einen Behördeninsider.

Ein Waffenverbot wird in Oberösterreich zeitlich unbegrenzt ausgesprochen. Zwar hätte Ernst August formal die Möglichkeit, einen neuen Waffenschein zu erlangen, doch daran seien hohe Anforderungen geknüpft. Die Richter hatten in ihrem Urteil im März bereits erklärt, dies werde für den Welfen schwierig zu erfüllen sein.

Erst im Juli dieses Jahres hatte der 68-Jährige einen Rechtsstreit verloren – gegen seinen eigenen Sohn, Ernst August Junior. Der Senior hatte versucht, das Schloss Marienburg, den Stammsitz der Welfen, zurückzufordern.

Verwendete Quellen
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