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Schadensersatz: Gibt es Geld für Urlauber nach Klimablockade?


Aktion der "Letzten Generation"
Wohl kein Schadensersatz: Das steht Hamburger Urlaubern jetzt zu

Von t-online, kg

Aktualisiert am 19.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Warteschlange vor der Sicherheitskontrolle im Hamburger Flughafen (Archivbild): Hier staut es sich häufig.Vergrößern des BildesWarteschlange vor der Sicherheitskontrolle im Hamburger Flughafen (Archivbild): Hier staut es sich häufig. (Quelle: Ralf Homburg/imago-images-bilder)

Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" haben für einige Flugausfälle gesorgt. Welche Rechte die Urlauber haben und welche nicht.

Pünktlich zum Ferienstart haben sich die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" Zugang zum Hamburger Flughafen verschafft und sich aufs Rollfeld geklebt. Das Ergebnis: Bis in den späten Vormittag konnte kein Flieger starten oder landen. Reisende warteten, teilweise schon in den Fliegern, stundenlang.

Bei Flugausfällen oder enormen Verspätungen greifen normalerweise die Fluggastrechte. "Bei den Protesten der Klimaaktivisten der 'Letzten Generation' an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben", erklärt eine Sprecherin von Flightright, einem Unternehmen, das für Fluggäste Schadensersatz einklagt, zu t-online. "Streicht die Fluggesellschaft den eigenen Flug, sichern die europaweit geltenden Fluggastrechte Sie dennoch ab."

Urlauber haben dann die Wahl: Entweder sie holen sich von der Airline das Geld zurück, dass die Fluggesellschaft dann auch binnen von sieben Tagen überweisen muss. Oder sie wählen die Ersatzbeförderung, die schnellstmöglich erfolgen muss. "Dabei können Fluggesellschaften nicht nur auf eigene, sondern auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen umbuchen. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi kann die Airline berücksichtigen", so die Sprecherin weiter. Die Urlauber müssen der Fluglinie mitteilen, welche Lösung ihnen lieber ist.

Reisende, die derzeit am Hamburger Flughafen warten, müssen von der Airline verpflegt werden. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen ihnen Getränke und Snacks zu.

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Quelle: t-online

Wohl kein Schadenersatz

Ob ihnen auch Schadenersatz zusteht, ist fraglich. Denn die Airline muss zwar ab einer Flugverspätung ab drei Stunden eine Entschädigung bis zu 600 Euro an die Reisenden zahlen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: "Von diesem Anspruch auf Entschädigung kann sich die Airline aber befreien, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und sie sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat", so die Sprecherin.

"Eine Aktion wie die der 'Letzten Generation' ist rechtlich als höhere Gewalt einzustufen", urteilt auch Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg bei "abendblatt.de". "Weil es sich um höhere Gewalt handelt, besteht kein zusätzlicher Anspruch auf eine Entschädigung durch die Airlines."

Urlauber sollen Airline kontaktieren

Ob die Airlines Schadenersatz von den Aktivisten verlangen kann, lässt sich noch nicht beantworten. "In der Vergangenheit sind nach derartigen Aktionen Ersatzforderungsansprüche zumindest geprüft worden, wie im Falle der Klimaproteste am BER im November – hier hatte der BER und die Lufthansa Schadensersatzforderungen angekündigt", sagt die Flightright-Sprecherin. "Entschieden wurde hierüber allerdings noch nicht. Insofern kann man sagen, dass Klagen zwar eingereicht und geprüft werden können, der Erfolg hierzu aber noch nicht einschätzbar ist."

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale rät allen betroffenen Urlaubern aus Hamburg, sich bei ihrer Airline zu melden und die Webseite des Airports zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • Informationen von Flightright
  • abendblatt.de: Letzte Generation blockiert Flughafen Hamburg: Diese Rechte haben Passagiere
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