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Gießen: Umweltaktivistin "Ella" gibt Identität preis


Entlassung aus Haft
Umweltaktivistin "Ella" gibt Identität preis

Von t-online, RF

10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Protest gegen A49-Ausbau Räumung im Dannenröder Forst (Archivbild): Ellas Freilassung soll sofort in die Wege geleitet werden.Vergrößern des Bildes
Protest gegen A49-Ausbau Räumung im Dannenröder Forst (Archivbild): Ellas Freilassung soll sofort in die Wege geleitet werden. (Quelle: Hartenfelser/imago-images-bilder)
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"Ella" ist frei – Seit ihrer Inhaftierung im November 2020 hat die Umweltaktivistin zu ihrer Identität geschwiegen. Nun überreichte sie den Behörden ihren Reisepass. Der Haftbefehl gegen sie wurde vom Landgericht Gießen aufgehoben.

Der Haftbefehl gegen eine als "Ella" bekannt gewordene Umweltaktivistin ist aufgehoben. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts Gießen am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Frau, die bislang ihre Identität nicht preisgab, habe nun ihre Personalien offengelegt. Ihre Freilassung sollte sofort in die Wege geleitet werden. Zunächst hatte "hessenschau.de" hierüber berichtet.

Hintergrund des Falls sind die Proteste um den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen. Die Angeklagte soll im Herbst 2020 bei der Räumung eines Protestcamps in rund 15 Metern Höhe einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben.

Gießen: "Ella" saß seit November 2020 in U-Haft

Das Landgericht verurteilte sie in einem Berufungsprozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des tätlichen Angriffs auf diese sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte einen der Beamten der Spezialeinheit, welche die Baumbesetzer bergen sollte, mit einem der Tritte am Helm traf und einen anderen mit dem Knie attackierte. Der Polizeieinsatz sei gerechtfertigt gewesen, nachdem der Vogelsbergkreis die Räumung des Geländes angeordnet hatte. Hiergegen hatte die Verteidigung Revision eingelegt.

Nach Angaben des Gerichtssprechers ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Frau habe seit November 2020 in Untersuchungshaft gesessen. Die Höhe des Strafmaßes des noch nicht rechtskräftigen Urteils sei zwar noch nicht abgesessen, doch habe die 3. Strafkammer entschieden, dass ein weiterer Verbleib in der Justizvollzugsanstalt nicht verhältnismäßig sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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