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Rechtsextreme Inhalte
Frankfurter Polizisten wegen rassistischer Chats angeklagt


Aktualisiert am 11.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Briefkasten des 1. Polizeireviers in Frankfurt (Symbolbild): Gegen fünf Polizeibeamte aus dem 1. Revier hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. RevierVergrößern des Bildes
Briefkasten des 1. Polizeireviers in Frankfurt (Symbolbild): Gegen fünf Polizeibeamte aus dem 1. Revier hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Revier (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen fünf Polizisten des 1. Polizeireviers erhoben. Seit drei Jahren stehen Frankfurter Beamte unter Verdacht, rechtsextreme Inhalte in Chats verschickt zu haben. Der Fall steht im Zusammenhang mit den NSU 2.0-Drohschreiben.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen vier Polizisten und eine Polizistin aus dem 1. Polizeirevier Anklage erhoben. Sie sollen in Chats Nazi-Bilder geteilt und Minderheiten beleidigt haben. Seit drei Jahren wird gegen die Beamten ermittelt, deren Chatgruppe damals im Zuge der NSU 2.0-Drohschreiben gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız aufgedeckt worden war. Seitdem sind in Hessen eine ganze Reihe Chats mit rechtsextremen Inhalten aufgetaucht – zuletzt vor einer Woche im Polizeipräsidium Südhessen.

Wie die Behörde am Montag mitteilte, wird ihnen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften zur Last gelegt.

"Es ist gut, dass Anklage erhoben wurde. Aber es ist unverständlich, wieso das so lange gedauert hat, weil der Sachverhalt des Chatverfahrens bereits seit Herbst 2019 ausermittelt ist", sagt Başay-Yıldız auf Anfrage von t-online.

Polizisten seit 2014 Mitglieder der Chatgruppe "Itiotentreff"

Die angeschuldigten Polizisten waren laut der Ermittlungen seit 2014 Mitglieder der Chatgruppe "Itiotentreff", die in erster Linie dem Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Bildern und Videos gedient habe. Darüber hinaus sollen sie in unterschiedlichen Konstellationen auch in weiteren Chatgruppen aktiv gewesen sein.

Sie sollen dabei bis Oktober 2018 in insgesamt 102 Fällen "überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts" in die verschiedenen Gruppen eingestellt haben. Minderheiten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund, dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime seien verächtlich gemacht und verleumdet worden.

Darüber hinaus sollen auch pornografische Inhalte eingestellt und geteilt worden seien. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass die Inhalte auch Dritten außerhalb der Chatgruppen zugänglich gemacht werden.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Seda Başay-Yıldız
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt
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