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Zahl der Behandlungsfehler in Hessen gestiegen


Frankfurt am Main
Zahl der Behandlungsfehler in Hessen gestiegen

Von dpa
15.03.2022Lesedauer: 4 Min.
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Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes. (Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild/dpa-bilder)
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128 anerkannte ärztliche Behandlungsfehler sind im vergangenen Jahr in Hessen von der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer gezählt worden. Das waren etwas mehr als im Vorjahr mit 93, wie aus der am Dienstag vorgelegten Bilanz hervorging. 804 Mal hatten Patienten oder Angehörige 2021 bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle demnach Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt (Vorjahr: 858). 534 Fälle - in Praxen oder Krankenhäusern - wurden gutachterlich abschließend geprüft (Vorjahr: 434).

Die meisten Vorwürfe betrafen 2021 laut der Kammer die Fachgebiete Orthopädie, Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde, Innere Medizin, Augenheilkunde, Kardiologie und Neurochirurgie. Im Vergleich zu 2020 deutlich gesunken seien die Anträge in den Fachgebieten Handchirurgie und Neurologie. "Selbstverständlich ist jeder Behandlungsfehler ein Fehler zu viel", sagte Edgar Pinkowski, der Präsident der Landesärztekammer, laut einer Mitteilung vom Dienstag. Allerdings lasse sich aus den im Vergleich zum Vorjahr generell fast unveränderten und in einigen Fachgebieten sogar deutlich gesunkenen Fallzahlen eine hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen – trotz der Zusatzbelastung durch die Corona-Pandemie.

Doch wie kann es überhaupt zu Behandlungsfehlern kommen und um was kann es sich beispielsweise drehen? Die Techniker Krankenkasse nennt Beispiele: Weil die Handschrift des Arztes nicht richtig entziffert wird, wird dem Patienten ein falsches Medikament verabreicht. Die Patientin stürzt von der Behandlungsliege, weil sie während einer Operation falsch gelagert wurde. Anstatt eines Hauttumors wird ein Muttermal auf der Haut entfernt. Eine Wurzelbehandlung am Zahn wird nicht nach den fachlichen Standards durchgeführt.

Während solche Fälle noch vergleichsweise einfach zu beweisen sind, ist der Nachweis in anderen Fällen äußerst schwierig: etwa, ob die behandelnde Ärztin mit einer sorgfältigeren Diagnostik einen Tumor bereits früher hätte erkennen können oder wenn Patienten Hersteller für fehlerhafte künstliche Gelenke, Herzschrittmacher oder Brustimplantate zur Verantwortung zu ziehen wollen. Oft steht dann Aussage gegen Aussage. Der Fall geht vor Gericht, weitere Gutachten sind nötig. "So gehen häufig die Jahre ins Land, ohne dass der Fall abgeschlossen werden kann", moniert die TK.

Allein bei der AOK waren zuletzt rund 1100 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in Bearbeitung. Die Quote der bestätigten Fälle lag 2021 bei 25 Prozent. Über 1,8 Millionen Euro konnten durch die AOK Hessen erfolgreich zurückgefordert werden, berichte Hessens größte Krankenkasse. Robin Diedering, der für das Behandlungsfehlermanagement der AOK Hessen verantwortlich ist, hält diese Quote für alles andere als niedrig. "Das zeigt: Viele Menschen wenden sich dann an uns, wenn auch wirklich Grund dafür besteht."

Die DAK-Gesundheit in Hessen hatte bis Ende 2021 rund 300 Verfahren wegen vermuteter ärztlicher Behandlungsfehler in Bearbeitung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang von rund 16 Prozent, wie eine Sprecherin sagte. Bei der TK Hessen waren es 560 nach 572 im Jahr davor. Hier bestätigte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler ungefähr bei jedem dritten Fall. Dass die Zahlen 2021 niedriger waren, könnte an Corona liegen, vermutet die TK - planbare Operationen wurden teilweise verschoben.

Der Medizische Dienst Hessen (MDH) hat noch keine Zahlen für 2021. 2020 hatte der MDH hessenweit 1033 Erstgutachten erstellt. Bei 277 davon - 26,8 Prozent - gingen die Gutachter von einem Behandlungsfehler aus. Wie die darauf folgenden juristischen Verfahren ausgingen, ist allerdings nicht bekannt.

"Insgesamt sind die Zahlen des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ und erlauben daher auch keine aussagekräftigen Rückschlüsse hinsichtlich der Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen", sagt Ralf Glake, Leiter des Teams Ersatzansprüche.

Denn nicht alle Fälle laufen über den MDH: Manchmal wenden sich Betroffene direkt an Rechtsanwälte. Andererseits gibt es Behandlungsfehler, die so eindeutig sind, dass sie ohne Gutachten direkt von den Haftpflichtversicherungen reguliert werden. Und manche Behandlungsfehler werden gar nicht als solche erkannt.

Die MDH-Statistik zeigt: Die meisten Behandlungsfehler werden beim Einsetzen oder Wechseln einer Hüft- oder Knie-Prothese festgestellt, gefolgt von Fehlern bei Wirbelsäulenoperationen. In fünf Fällen sah der MDH 2020 einen kausalen Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und dem Tod eines Patienten; in den Jahren davor waren es jeweils zwischen 10 und 14 Todesfälle gewesen. Sechs Mal stellte der MDH 2020 sogenannte Never Events fest: Fehler, die durch bessere Organisation zu vermeiden wären, etwa wenn bei einer Operation die falsche Seite operiert wird.

Die Techniker Krankenkasse sieht bei Behandlungsfehlern deutlichen Verbesserungsbedarf. "Aus unserer Sicht sollten die Verfahren viel schneller abgewickelt und die Patientinnen und Patienten frühzeitig entschädigt werden", sagt Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung. Die Kasse fordert unter anderem eine sogenannte Beweislastumkehr: Dann müsste der Arzt seine Unschuld beweisen - derzeit müssen meist die Patienten den Fehler beweisen.

Hilfreich wären aus Sicht der Kasse auch Spezialkammern an den Gerichten, ein Register für Behandlungsfehler und ein Härtefallfonds. Bei Geburtsfehlern müssten Betroffene im Durchschnitt zehn Jahre für das Recht ihres Kindes kämpfen, berichtet die TK. Ein Grund für das "extrem langwierige" Verfahren sei, "dass es ganz einfach um sehr viel Geld geht", sagt Voß: Wenn Behandlungsfehler bewiesen werden, sind am Ende die Schadenersatzzahlungen sehr hoch.

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