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Verkehr in Frankfurt: Stadt will Radwege und ÖPNV stärken, weniger Autos


Konzept für Verkehrswende
Stadt setzt auf Rad und Bahn: Mobilitätsplan beschlossen

Von t-online, osf

21.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Verkehr in Frankfurt (Symbolbild): Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ist offenbar nicht von dem Streik betroffen.Vergrößern des Bildes
Verkehr in Frankfurt (Symbolbild): Der Magistrat ist sich in einem wichtigen Beschluss zur Mobilität endlich einig. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Zwei Jahre lang blockiert, jetzt beschlossen: Die Stadt einigt sich auf den Masterplan Mobilität. Er soll vor allem Fußgänger, Radfahrer und den öffentlichen Nahverkehr stärken.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat am Freitag (21. März) den lange blockierten Masterplan Mobilität verabschiedet. Das umfassende Verkehrskonzept wurde nach zweijähriger Verzögerung und zähen Koalitionsverhandlungen freigegeben.

Der Plan sieht unter anderem vor, Radverkehrsachsen auszubauen und autoarme Zonen einzurichten. Nachhaltiger Verkehr (zu Fuß, per Rad und ÖPNV) soll bis 2035 einen Anteil von 80 Prozent der zurückgelegten Wege ausmachen. 2018 waren es 67 Prozent. Auch die Erhöhung von Parkgebühren ist ein Ziel.

Am Donnerstag hatte sich die Koalition im Römer aus Grünen, SPD, FDP und Volt auf den Plan geeinigt. Das Konzept war bereits 2023 vorgestellt worden, nachdem etwa 3.000 Bürger sich daran beteiligt hatten, um die nachhaltige Verkehrswende in der Stadt zu gestalten.

Das sind die Ziele des Masterplans Mobilität

Der Masterplan ersetzt den Gesamtverkehrsplan von 2005 und soll eine nachhaltige städtische Mobilität fördern. Frankfurt gehört damit zu den ersten deutschen Städten, die einen sogenannten "Sustainable Urban Mobility Plan" (SUMP) vorlegen, wie ihn die EU bis 2027 fordert. Schwerpunkte liegen auf umweltfreundlicher Mobilität, intelligenter Verkehrsvernetzung, Logistik, Digitalisierung und Verkehrssicherheit. Der Plan wurde mit breiter Beteiligung aus Verwaltung, Wissenschaft und Bevölkerung entwickelt.

Kompromiss nach FDP-Blockade

Die FDP hat sich mit ihrem Vorgehen Zugeständnisse eingeholt. So fällt die angedachte City-Maut weg. Auch eine Arbeitgeberabgabe für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist nicht mehr Teil des Konzepts.

Zudem gibt es ein erweitertes Verhandlungspaket. Neben dem Masterplan bringt die Koalition drei weitere Anträge ein, die unter anderem die Sanierung von Industriestraßen beschleunigen und das Parkleitsystem bis 2025 verbessern sollen. Auch Modalfilter werden vorerst nicht weiter ausgebaut, bis rechtliche Fragen geklärt sind.

Die FDP hatte den Plan über Jahre blockiert und kritisierte insbesondere die Bürgerbeteiligung. "Die Art der Fragestellung, die Teilnehmern der Bürgerbeteiligung nur die Wahl zwischen 'mehr Fahrradverkehr' und 'viel mehr Fahrradverkehr' ließ, stand einer freien und bedarfsgerechten Planung im Weg", sagte der Frankfurter FDP-Vorsitzende Thorsten Lieb. Dennoch unterstützt die FDP nun den Kompromiss, da dieser laut Lieb "zu spürbaren Verbesserungen noch vor der Kommunalwahl führen wird".

"Große Erleichterung" nach Einigung

Bestehende Eingriffe wie auf der Eschersheimer Landstraße sollen laut der FDP überprüft werden. Behinderungen und Umsatzeinbußen sollen reduziert, Parkplätze wieder besser zugänglich gemacht werden. Auch das Bahnhofsviertel soll als sogenannter Superblock neugestaltet werden, ohne die Erreichbarkeit für Lieferverkehr einzuschränken. Die Leistungsfähigkeit wichtiger Verkehrsachsen wie der Mainzer Landstraße und Hafentunnel soll erhalten bleiben.

Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) sagte: "Ich freue mich sehr, dass wir uns in der Koalition geeinigt haben und der Magistrat dem Masterplan zustimmt." Martin Huber von Volt sprach von einer "großen Erleichterung", auch wenn der Verzicht auf die City-Maut seiner Fraktion schwerfalle.

Der Plan kann auf der Website der Stadt Frankfurt eingesehen werden. Er wurde mit 500.000 Euro durch den Bund gefördert

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 21.03.2025
  • Pressemitteilung FDP Frankfurt vom 20.03.2025

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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