Angeklagter bestreitet Vorwurf Prozess: Mann soll Jugendliche dreimal vergewaltigt haben

Eine 16-Jährige mit Intelligenzminderung wird von einer Gleichaltrigen zur Prostitution getrieben. Ein mutmaßlicher Freier steht wegen Vergewaltigung vor Gericht.
Vor dem Landgericht Frankfurt hat am Donnerstag, 13. Februar, der Prozess gegen einen 30-Jährigen wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung begonnen. Der Mann soll eine 16-Jährige missbraucht haben, die laut Anklage an einer Intelligenzminderung leidet und geistig auf dem Niveau eines Grundschulkindes ist. Diese Vorwürfe wies der 30-Jährige vor Gericht zurück. "Es war alles freiwillig", sagte der Mann während des Prozesses im Frankfurter Landgericht.
Zwei gleichaltrige Mädchen sollen das Opfer zur Zwangsprostitution verleitet haben. Sie wurden bereits vom Amtsgericht Offenbach verurteilt. Der nun angeklagte Mann soll die Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022 dreimal vergewaltigt und dafür jeweils 280 Euro an die beiden Jugendlichen gezahlt haben.
Mitschülerin schon verurteilt
Die Anklagebehörde wirft dem Mann auch vor, eine Zwangsprostitution der Jugendlichen ausgenutzt zu haben. Eine gleichaltrige Mitschülerin soll die bis zur Tat sexuell unerfahrene Jugendliche durch Drohungen zur Prostitution gezwungen haben. Die Mitschülerin wurde vom Amtsgericht Offenbach bereits wegen Zwangsprostitution verurteilt.
Obwohl sie sich wehrte, sei die Jugendliche an mindestens drei Tagen im Jahr 2022 von dem Angeklagten in dessen Wohnung in Frankfurt vergewaltigt worden. In einigen Fällen soll ihre Mitschülerin dabei gewesen sein; sie soll von dem Angeklagten jeweils mit 280 Euro bezahlt worden sein. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe nicht, wie in der Anklage geschildert, die Zimmertür abgeschlossen. Zudem habe es sich um einen einmaligen Geschlechtsverkehr gehandelt.
Sex angeboten?
Der Angeklagte sagte, die beiden Jugendlichen seien eines Morgens ohne Anmeldung in seiner Wohnung erschienen und hätten ihm Sex angeboten. Dann hätten sich alle ausgezogen und er habe auf Weisung der Mitschülerin mit dem mutmaßlichen Opfer geschlafen. Anschließend habe sie ihm 180 Euro aus dem Portemonnaie genommen und die Jugendlichen seien gegangen. Später hätten die beiden mehrfach versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen, doch er habe sich dadurch belästigt gefühlt.
Das Frankfurter Landgericht will das Urteil in der kommenden Woche verkünden.
Korrektur: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, zwei gleichaltrige Mädchen hätten das Opfer zur Zwangsprostitution gezwungen und seien dafür verurteilt worden. Richtig ist, dass es um ein gleichaltriges Mädchen ging, das dafür verurteilt wurde.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur